sind Einkaufsgenossenschaften, für deren Mitglieder preisgünstige Konsumgüter, vor allem Lebensmittel, angeboten werden sollen. Siehe auch Genossenschaft.
sind nach § 5 des Genossenschaftsgesetzes „Vereine zum gemeinschaftlichen Einkauf von Lebensmitteln oder Wirtschaftsbedürfnissen im großen und Ablaß im kleinen (Konsumvereine)“. Sie sind historisch als hilfswirtschaftliche Zusammenschlüsse von privaten Haushalten mit dem Ziel entstanden, die eigenen Mitglieder zu möglichst günstigen Preisen und Bedingungen mit Konsumgütern zu versorgen. Seit der Aufhebung des Identitätsprinzips für Konsumgenossenschaften, wonach die Mitglieder zugleich die Kunden sind und diese statt eines erwerbswirtschaftlichen Gewinnstrebens ihre Gewinne zur Rücklagenbildung verwenden mußten, dürfen sie ihre Waren auch an Nichtmitglieder verkaufen. Heute sind Konsumgenossenschaften als moderne Betriebsform des Groß- und/ oder Großhandels Träger von Großhandlungen, Einkaufskontoren, Supermärkten, Verbrauchermärkten, Warenhäusern und sogar von Versandhäusern geworden.
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