(Konsumverein) ursprünglich als Förderungsoder Hilfsgenossenschaften (Genossenschaft) zur Verbesserung der Lebenshaltung der Mitglieder durch bessere und billigere Warenversorgung gegründet. Heute sind Konsumgenossenschaften wie Einkaufsgemeinschaften weitgehend zu Kapitalgesellschaften oder Holdings, oft in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, umstrukturiert und werden faktisch wie Filialunternehmen betrieben.
(Konsumverein):
Nach § 1 Ziffer 5 des Genossenschaftsgesetzes sind Konsumgenossenschaften “Vereine zum gemeinschaftlichen Einkaufe von Lebensmitteln oder Wirtschaftsbedürfnissen im großen und Ab-lass im kleinen (Konsumvereine)”.
Konsumgenossenschaften entstanden historisch als hilfswirtschaftliche Zusammenschlüsse von privaten Haushalten mit dem Ziel, die eigenen Mitglieder zu möglichst günstigen Preisen und sonstigen Bedingungen mit Konsumgütern zu versorgen. Bis zu seiner Aufhebung im Jahre 1954 galt in der Bundesrepublik das Identitätsprinzip für Konsumgenossenschaften, wonach die Mitglieder der Genossenschaft zugleich ihre Kunden sind und diese daher auch nicht einem erwerbswirtschaftlichen Prinzipien entsprechenden Gewinnstreben folgen darf, sondern Gewinne zur Rücklagenbildung verwenden muss. Seit 1954 dürfen Konsumgenossenschaften ihre Waren auch an Nichtmitglieder verkaufen. Die heutigen Konsumgenossenschaften sind zu Trägern von Selbstbedienungsläden und Supermärkten, von Verbrauchermärkten, Warenhäusern und sogar von Versandhäusern für Gebrauchsgüter geworden.
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