(engl.: crossborder-leasing) ist die grenzüberschreitende Überlassung von Realkapital, bei der gemäß vertraglicher Vereinbarung der Kapitaldienst durch regelmäßige Zahlung von Leasing-Raten zu leisten und das Leasing-Objekt zum vorherbestimmten Zeitpunkt an den Leasing-Geber zurückzugeben ist. Das Export-Leasing läuft grundsätzlich wie folgt ab: (1) Der inländische Exporteur verkauft ein Investitionsgut an eine inländische Leasing-Gesellschaft; dadurch wird das Exportgeschäft für ihn zum Inlands-Bargeschäft. Der Exporteur vermeidet somit alle mit einem Exportgeschäft verbundenen Risiken. Die inländische Leasing-Gesellschaft überlässt das Investitionsgut über eine ausländische Niederlassung oder Korrespondenz-Leasing-Gesellschaft dem ausländischen Leasing-Nehmer (Importeur) gegen Zahlung von Leasing-Raten und Rückgabe zu einem bestimmten Zeitpunkt. Der Leasing-Vertrag wird zwischen der ausländischen Leasing-Gesellschaft und dem Importeur abgeschlossen. Die inländische Leasing-Gesellschaft refinanziert sich ihrerseits auf dem (Euro-)Kapitalmarkt oder z. B. über einen Kredit aus dem Plafond A der Ausfuhrkredit-Gesellschaft (AKA). (2) Der inländische Exporteur kann auch direkt mit der ausländischen Leasing-Gesellschaft einen Kaufvertrag abschließen. Dies geschieht in der Praxis vor allem dann, wenn im Importland besondere steuerliche Vergünstigungen genutzt werden können. (3) Der inländische Exporteur kann auch direkt an den ausländischen Importeur liefern. Der Importeur leistet für diesen Kauf zunächst nur eine Anzahlung. Der Importeur verkauft dann seinerseits das Investitionsgut an eine Leasing-Gesellschaft im Importland; auf der Basis eines Leasing-Vertrages. Mit dem Kaufpreis der Leasing-Gesellschaft bezahlt der Importeur den Restkaufpreis an den Exporteur (Sale-and-lease-backLeasing). Das Export-Leasing gibt es vor allem bei Maschinen, Fahrzeugen, Anlagen der Kommunikations- und Nachrichtentechnik. Leasing-Gesellschaften können Leasing-Verträge auch zur Forfaitierung (also zur Refinanzierung) verwenden. Beim Import-Leasing least ein inländischer Importeur ein Investitionsgut aus einem anderen Land. Beim indirekten Import-Leasing ist der Vertragspartner des Leasing-Nehmers nicht der ausländische Exporteur, sondern eine inländische (Korrespondenz-)Leasing-Gesellschaft. Dieser Leasing-Geber hat das Leasing-Gut gekauft und dem ausländischen Exporteur bezahlt. Das Finanzierungsgeschäft wird zwischen dem inländischen Leasing-Nehmer und dem inländischen Leasing-Geber vereinbart und damit auch nach inländischem Recht abgewickelt. Beim direkten Import-Leasing wird der Leasing-Vertrag zwischen dem inländischen Importeur und dem ausländischen Hersteller/Exporteur abgeschlossen. Dazu kommt es vor allem dann, wenn mit dem geleasten Gut zugleich laufende Dienstleistungen vereinbart werden, wie z. B. Wartung bei Büromaschinen, Baumaschinen, Fahrzeugen. Bei der Entscheidung, ob Leasing oder Kauf für einen Importeur finanzwirtschaftlich günstiger ist, spielen die jeweiligen - bisweilen sehr unterschiedlichen - steuer- und bilanzierungsrechtlichen Rahmenbedingungen eine wesentliche Rolle. Leasing-Raten können beim Leasing-Nehmer voll als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt werden. Ob das Leasing-Objekt beim Leasing-Geber oder beim Leasing-Nehmer zu bilanzieren ist, hängt von der Grundmietzeit in Relation zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasing-Objektes ab. Es haben sich unterschiedliche Erscheinungsformen des Leasing herausgebildet: s. Finanzierungs-Leasing, Operating-Leasing, Maintenance-Leasing.
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