Lieferantenpolitik, Systemgeschäft
Eine Vereinbarung zwischen einem Hersteller und einem Abnehmer, bei der im Gegensatz zur - Abnehmerbindung der Nachfrager initiativ wird und den Lieferanten dazu verpflichtet, nur an ihn oder nur an bestimmte Abnehmer zu liefern bzw. bestimmte Auflagen z.B. hinsichtlich der Markierung oder der Qualität der gelieferten Güter zu erfüllen. Solche Bindungsvereinbarungen sind vorwiegend im Handel in Form von Verträgen zwischen großen Handelsgruppen und kleinen oder mittleren Produzenten verbreitet.
- Kooperation
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