Darlehen des Lieferanten (i. d. R. Produzent) an seinen Abnehmer. Es ist ein langfristiger Geldkredit und dient zur Beschaffung von Investitionsgütern (Einrichtungen, Ausrüstungen), die in einem erheblichen Umfang über u. U. lange Zeiträume Kapital binden. Deren Existenz ist die Voraussetzung zum Absatz der vom Darlehensgeber (Lieferanten) gelieferten Produkte. Die Darlehensnehmer sind oft nicht in der Lage, diesen Kapitalbedarf ohne Schwierigkeiten zu finanzieren. Insofern ist das Lieferantendarlehen ein Instrument der indirekten Absatzfinanzierung und dient zugleich der Sicherung der Absatzwege. Von Bedeutung ist das Lieferantendarlehen in bestimmten Branchen, wie Brauereien (Brauereidarlehen), Getreidemühlen, Ölfirmen, Großhandel.
Vorhergehender Fachbegriff: Lieferantenbindung | Nächster Fachbegriff: Lieferantenentwicklung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|