(LiKo-Bank)
Spezialinstitut in der Rechtsform der GmbH. Gesellschafter sind alle Gruppen der deutschen Geschäftsbanken und die Deutsche Bundesbank. Das Stammkapital beträgt DM 310 Mio. Im Gesellschaftsvertrag ist eine Nachschusspflicht in Höhe von DM 910 Mio. vorgesehen, die auf Anforderung von den Gesellschaftern anteilig zu leisten ist. Die Liquiditäts-Konsortialbank soll die Zahlungsfähigkeit der deutschen Kreditinstitute, auch gegenüber dem Ausland, bei vorübergehenden Liquiditätsengpässen überbrücken und sicherstellen. Bonitätsprobleme werden jedoch von ihr nicht gelöst. Die Kreditgeschäfte werden auf der Basis von Akzepten durchgeführt, die das gefährdete Institut auf die LiKo-Bank zieht und diese im Wege des Selbstdiskonts ankauft.
Zur Erweiterung des Finanzierungsvolumens hat die Bundesbank eine Rediskontlinie in Höhe von DM 500 Mio. zur Verfügung gestellt.
Vorhergehender Fachbegriff: Liquiditätskennziffern | Nächster Fachbegriff: Liquiditätskontrolle
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|