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Lizenzstrategien

Lizenzpolitik Wenn ein Unternehmen in einem anderen Land eine Produktionsstätte errichtet, stellt sich regelmäßig die Frage, welcher Anteil an der Wertschöpfung im ersten, zweiten,..., zehnten, . . . Jahr im Gastland erreicht wer­den kann oder soll. Zunächst handelt es sich dabei lediglich um einen Gradmesser dafür, ab wann ein Hersteller legitimerweise ein Gütesiegel wie beispielsweise das „Made in Germany“ für sein(e) Erzeugnis(se) bean­spruchen darf. Ab welcher Marke also ist et­wa ein von einem ostasiatischen Produzen­ten in einem Mitgliedstaat der EG aus Vorprodukten heimischer Provenienz her­gestelltes Gerät derUnterhaltungselektronik ein solches lokaler Herkunft? Dass dies für dessen Vermarktung einen be­deutsamen Aspekt darstellt, steht außer Fra­ge. Eine von manchen Betroffenen prakti­zierte Verschleierungstaktik ebenso wie unterschiedliche Zielvorstellungen einzelner Regierungen, v. a. solchen innerhalb der EG, führen immer wieder zu Streitigkeiten, die an für Wettbewerbsfragen zuständigen natio­nalen oder auch supranationalen Gerichten ausgetragen werden. Local Content-Vorschriften, die von Regie­rungen generell oder fallweise erlassen wer­den, dienen aber auch dazu, die Industriali­sierung eines Landes zu fördern und im Gefolge davon Arbeitsplätze zu schaffen, In­vestoren zu veranlassen, technisches und kaufmännisches Personal heranzubilden, ferner Know-how zu transferieren, Importe zu substituieren, die Infrastruktur zu verbes­sern usw. Insofern handelt es sich hierbei auch um ein Instrument der wirtschafts- und sozialpolitischen, insbesondere aber der au­ßenhandelspolitischen Steuerung und einen entsprechenden Einflußfaktor auf die In- ternationalisierungsstrategie von Unterneh­men. 

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