Lizenzpolitik Wenn ein Unternehmen in einem anderen Land eine Produktionsstätte errichtet, stellt sich regelmäßig die Frage, welcher Anteil an der Wertschöpfung im ersten, zweiten,..., zehnten, . . . Jahr im Gastland erreicht werden kann oder soll. Zunächst handelt es sich dabei lediglich um einen Gradmesser dafür, ab wann ein Hersteller legitimerweise ein Gütesiegel wie beispielsweise das „Made in Germany“ für sein(e) Erzeugnis(se) beanspruchen darf. Ab welcher Marke also ist etwa ein von einem ostasiatischen Produzenten in einem Mitgliedstaat der EG aus Vorprodukten heimischer Provenienz hergestelltes Gerät derUnterhaltungselektronik ein solches lokaler Herkunft? Dass dies für dessen Vermarktung einen bedeutsamen Aspekt darstellt, steht außer Frage. Eine von manchen Betroffenen praktizierte Verschleierungstaktik ebenso wie unterschiedliche Zielvorstellungen einzelner Regierungen, v. a. solchen innerhalb der EG, führen immer wieder zu Streitigkeiten, die an für Wettbewerbsfragen zuständigen nationalen oder auch supranationalen Gerichten ausgetragen werden. Local Content-Vorschriften, die von Regierungen generell oder fallweise erlassen werden, dienen aber auch dazu, die Industrialisierung eines Landes zu fördern und im Gefolge davon Arbeitsplätze zu schaffen, Investoren zu veranlassen, technisches und kaufmännisches Personal heranzubilden, ferner Know-how zu transferieren, Importe zu substituieren, die Infrastruktur zu verbessern usw. Insofern handelt es sich hierbei auch um ein Instrument der wirtschafts- und sozialpolitischen, insbesondere aber der außenhandelspolitischen Steuerung und einen entsprechenden Einflußfaktor auf die In- ternationalisierungsstrategie von Unternehmen.
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