Bindung der Löhne (und Gehälter) an einen Preisindex (z.B. Preisindex für die Lebenshaltung), um den realen Wert der Löhne dadurch konstant zu halten, dass diese entsprechend dem Ausmass des Kaufkraftverfalls eine kontinuierliche Aufstockung erfahren. a) Bei der Ex-post-Indexbindung erfolgt die Anhebung der Löhne automatisch am Ende einer Periode, wenn während dieser Periode der zugrunde gelegte Preisindex über ein bestimmtes Minimum hinaus gestiegen ist. b) Bei der Ex-ante-Indexbindung werden die Löhne im voraus erhöht, und zwar im Ausmass der für eine bestimmte Periode vorausgeschätzten Preissteigerungsrate. Vor allem in Zeiten inflationärer Preisentwicklung wird die Lohn-Preis-Indexierung als Mittel zum Schutz der Einkommen aus unselbständiger Arbeit vor den negativen Verteilungswirkungen der Inflation gefordert. Die Wirkung solcher Indexklauseln als automatische Verstärker der Inflation (built-in inflator) durch das gegenseitige Aufschaukeln von Löhnen und Preisen macht ihren Einsatz jedoch im Hinblick auf das volkswirtschaftliche Ziel der Preisniveaustabilität nicht unproblematisch. Literatur: Franz, W. (1996). Molitor, B. (1988)
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