Die Tätigkeit freier Berufe ist dem Dienstleistungssektor zuzurechnen (Dienstleistungen, Dienstleistungsmarketing). Es handelt sich dabei um berufliche Tätigkeiten, die i.d.R. an bestimmte Ausbildungswege gebunden sind (einschlägiges Studium, nacn- gewiesene Praxisphasen usw.) und/oder nur aufgrund einer Qualifikationsprüfung ausgeübt werden dürfen. Beispiele für solche „Professional Services“ sind Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Ziviltechniker, Architekten, Steuerberater, Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Zivilingenieure, Patentanwälte. Zentrale marketingrelevante Merkmale sind die Bindung der Tätigkeit an konkrete Trägerpersonen und die für die jeweilige Sparte wirksamen berufsrechtlichen, standesrechtlichen und marktzugangsbeschränkenden Bestimmungen (Bedarfsprüfung als Voraussetzung für Konzessionserteilungen, Limitierung von Verträgen mit Krankenkassen für Arzte usw.). Daraus resultieren Beschränkungen qualitativer Art (zulässiger Tätigkeitsbereich, individuelle Fähigkeiten und Erfahrungen), quantitativer Art (zeitliche und regionale Grenzen der Berufsausübung) und spezifische Einschränkungen für die absatzpolitischen Instrumente (z.B. Werbebeschränkungen oder Verbote, beschränkte
Marketing für freie Berufe Niederlassungsfreiheit). Aus dieserSituation heraus sind angepaßte und zulässige Marketingmaßnahmen zu planen und einzusetzen. Zusätzlich zur generell für personengebundene Dienstleistungen gegebene Aufgabe der Vertrauens- und Rufbildung (Dienstleistungsmarketing), umfaßt dies insb. Maßnahmen in den Bereichen der Kontaktpflege zu bestehenden Kunden, Klienten, Patienten usw., in der Gestaltung und Atmosphäre der Geschäftsräume, bzw. der Warte-, Aufenthalts-, Arbeits-, Behandlungsräume, usw., Verhalten am Telefon, Training und Verhalten von Büro- und Hilfspersonal, Honorarordnungen und individuelle Konditionengestaltung, Öffnungszeiten, Besuche bei Kunden, Klienten und Patienten, kommunikationspolitische Maßnahmen im Rahmen der berufs- und standesrechtlichen Regelungen wie bspw. Seminar- und Vortragstätigkeit, Autorentätigkeit im Rahmen von Fach- und Publikumsmedien, Tätigkeit in Berufsorganisationen, Informationsschriften, Schriftwechsel usw. In allen Sektoren mit Werbebeschränkungen werden zusätzlich zu den individuellen Maßnahmen häufig Imagekampagnen für den gesamten Berufsstand oder für regionale Berufsverbändeeingesetzt.
Literatur: Bertel, R., Die Wirtschaftstreuhänder- kanzlei - Ein Betrieb, in: Bertel, R.; Mandl, D.; Mandl, G.; (Hrsg.), Handbuch der Wirtschaftstreuhänder, Wien 1989. Hilke, W. (Hrsg.), Dienstleistungs-Marketing, Wiesbaden 1989. Scheuch, F., Dienstleistungsmarketing, München 1982. Schiefer, W.; Hocke, U., Marketing für Rechtsanwälte. Leitfaden für die Praxis, Essen 1990.
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