auf Vorschlag der Bundesregierung berufenes Gremium (fünf Mitglieder) gemäss Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 44-47) zur regelmäßigen Begutachtung von Stand und Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland. Dazu gehört auch die Anwendung der Vorschriften über die Mißbrauchsaufsicht bei Marktbeherrschung und über die Fusionskontrolle (Vorschlagsrecht für Gesetzesänderungen), ferner Stellungnahme für das Bundeswirtschaftsministerium, wenn dieses vor der Entscheidung steht, ob Unternehmenszusammenschlüsse trotz Wettbewerbsbeschränkungen aus überwiegenden Gründen der Gesamtwirtschaft oder des Gemeinwohls genehmigt werden sollen (sog. Ministerkartell). Bis Mitte 1999 wurden 12 Hauptgutachten und 27 Sondergutachten erstellt.
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