Bezeichnung für das Gut oder den Titel, in dem die Austauschrelationen bzw. die Preise aller Dienste, Faktoren, Güter und Titel in einer Währungsgemeinschaft ausgedrückt werden. Die Verwendung einer einzigen Bezugsgröße (Recheneinheit) reduziert u.a. die Informationskosten zur Vorbereitung des (nutzenmaximierenden) Tausches und die Kosten einer (interpersonell sowie intertemporal vergleichbaren) Rechnungslegung. Sie vereinheitlicht die Bewertung von Rechten bzw. Verpflichtungen. Dieses Gut oder dieser Titel muB in der Eigenschaft des numeraire zumindest gedanklich teilbar sowie bezüglich seiner Charakteristika zeitinvariant und mit einem allgemeinen hohen Bekanntheitsgrad bzw. einem hohen Informationswert ausgestattet sein. Die Funktion erfüllt in einem nationalen oder internationalen Warengeldsystem beispielsweise Gold mit einem wohldefinierten Feinheitsgrad, in einem Kreditgeldsystem der wohldefinierte Schuldtitel eines bestimmten Emittenten (z.B. einer Bank), in einem Papiergeldsystem eine gesetzlich definierte staatliche Währungseinheit (z.B. Deutsche Mark). Der numeraire muss dabei nicht gleichzeitig andere Funktionen des Geldes, wie die des Zahlungsmittels, erfüllen; entsprechend kann auch die ECU als Recheneinheit der Haushalte der EG dienen, ohne selber Geld zu sein.
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