Ein Lagerhaltungspapier (Lagerschein), das (der) an „Order" ausgestellt wird. Zu seiner Übertragung ist nur die Einigung und Übergabe der indossierten Urkunde erforderlich. Der O. ist als gekorendes Orderpapier und Traditionspapier (Dispositionspapier) bestens als Außenhandelsdokument geeignet und wird in der Außenhandelsfinanzierung verwendet. Zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung übergibt der Gläubiger den blankoindossierten O. an das Kreditinstitut. O. dürfen (in Deutschland) nur von Lagerhaltern ausgestellt werden, die eigens dazu staatlicherseits ermächtigt sind.
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