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Sammelinkasso-Versicherungen

Sonderform der Gruppenversicherung. Vertragspartner und Vertragsformen sind gleich dem Gruppenversicherungsvertrag. Bei Sammelinkasso-Versicherungen entfällt aber bei den Voraussetzungen die für die Gruppenversicherung geforderte objektive Umschreibung des zu versichernden Personenkreises. Die Vergünstigungen der Lebensversicherung mit Sammelinkasso werden aber nur eingeräumt, wenn mindestens zehn Arbeitnehmer versichert werden, der Versicherungsnehmer die Beiträge kostenfrei in einer Summe an das Versicherungsunternehmen abführt, bei Kapital- und Rentenversicherungen Mindestversicherungssummen nicht unterschritten werden und der Versicherungsnehmer auch die Inkassokontrollen durchführt.

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