Sammelbegriff für bestimmte Spararten, für die Steuervergünstigungen vom Staat gewährt werden. Hierzu gehören z. B. Lebensversicherungen und Bausparverträge, bei denen die zu zahlenden Beiträge im Rahmen der festgesetzten Höchstgrenzen als Sonderausgaben ganz oder teilweise geltend gemacht werden können. Unter Beachtung einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren sind Auszahlungen aus Lebensversicherungspolicen an den Versicherungsnehmer steuerfrei. Das Steueränderungsgesetz 1992 hat den Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu Lebensversicherungen, die Vorsorgezwecke dienen sollen, und die Steuerfreiheit ihrer Erträge eingeschränkt und von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht.
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