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Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Spitzenorganisation der Arbeitgeber mit Sitz in Köln. Die BDA verfolgt die Wahrnehmung gemeinschaftlicher sozialpolitischer Fragen, sofern sie für die vertretenen Wirtschaftszweige übergreifend oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Der BDA ist nicht tariffähig, die tarifpolitische Selbständigkeit seiner Mitglieder bleibt somit gewahrt. Die Interessenvertretung für seine Mitglieder nimmt der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) wahr.

Sie vertritt die Interessen der Arbeitgeber gegenüber der Regierung, dem Parlament und den Gewerkschaften und sie koordiniert die Lohn- und Tarifpolitik. Organisation zur Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Interessen gegenüber den Arbeitenden und ihren Organisationen.

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nennt sich die sozialpolitische Spitzenorganisation der deutschen Unternehmen. Unter ihrem Dach sind über 1000 Arbeitgeberverbände vereinigt. Sie vertritt die unternehmerische Sozial- und Gesellschaftspolitik aller Wirtschaftsbereiche gegenüber Bundestag. Bundesregierung. Gewerkschaften und sonstigen gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen. Die BDA schließt aber keine Tarifverträge. Das ist Aufgabe ihrer Mitgliedsverbände. Sie hat aber das Recht. z. 13. allgemeine Vereinbarungen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund zu treffen (z. Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA zur Schlichtung).

Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände ist der Spitzenverband der Arbeitgeberverbände und vereinigt auf Bundesebene insgesamt 47 Fachspitzenverbände (z. Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände Landesvereinigung BadenWürttembergischer Arbeitgeberverbände). Aufgabe der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände ist die Wahrung solcher gemeinschaftlicher sozialpolitischer Belange, »die über den Bereich eines Landes oder den Bereich eines Wirtschaftszweiges hinausgehen und die von Grundsätzlicher Bedeutung sind«. Organe der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand, das Präsidium und die Geschäftsführung. Die Mitgliederversammlung als oberstes Organ faßt die für die Verbandstätigkeit erforderlichen Grund legenden Beschlüsse. Dei Vorstand ist für alle Angelegenheiter zuständig, soweit sie nicht durcl zwingende gesetzliche Vorschrift« oder durch Bestimmungen der Sat zung anderen Organen vorbehaltei sind. Das Präsidium leitet die Tätigkeit der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände im Rahmen der Richtlinien des Vorstandes, und der Geschäftsführung obliegt die Erledigung der laufenden Geschäfte.

(arbeitgeber-Bundesvereinigung) Spitzenorga­nisation der Arbeitgeber in der Bundesrepublik Deutschland zur Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer sozialpolitischen Interes­sen. Der Vereinigung gehören 46 Fach- und 15 überfachliche Landesverbände an, denen wiederum rd. 900 Mitgliedsverbände Ar­beitgeberverbände) angeschlossen sind (1991). Der Dach verband vertritt als einziger Unternehmensverband in der Bundesrepu­blik Deutschland sämtliche Wirtschafts­zweige. Nicht Mitglieder sind vor allem die öffentlichen Arbeitgeber sowie der Arbeitge­berverband der Eisen- und Stahlindustrie, weil in seinen Tarifkommissionen Arbeits­direktoren vertreten sind, die wegen der Mitbestimmung im Montanbereich in ihrer Bestellung mittelbar von den Gewerkschaften abhängig sind.
Die Bundesvereinigung hat die Aufgabe, ge­meinschaftliche sozialpolitische Belange zu wahren, die über den Bereich eines Landes oder eines Wirtschaftszweiges hinausgehen und von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Sie vertritt die Interessen der Arbeitgeber gegen­über Regierung, Parlament, Öffentlichkeit, den Gewerkschaften und in der Selbstverwal­tung der Sozialversicherung, unterstützt und koordiniert die Arbeit ihrer Mitglieder und nimmt die Aufgaben wahr, die ihr durch Ge­setz übertragen sind. Die Arbeitgeber-Bundesvereinigung koordiniert die Lohn- und Tarif­politik und berät bei der Anwendung des Arbeits- und Sozialrechts. Sie hat aber kein Weisungsrecht gegenüber den Mitgliedsver­bänden, kann vor allem nicht in deren Tarif­autonomie eingreifen. Sie selbst schließt keine Tarifverträge ab. Die Vereinigung mit Sitz in Köln wurde 1949 gegründet. Von 1913, mit Vorläufern von 1904, bis 1933 hatte die Ver­einigung der Deutschen Arbeitgeberverbände bestanden.    

Spitzenverband der privaten Arbeitgeber aller Branchen mit Ausnahme der Eisen- und Stahlindustrie mit Sitz in Berlin; siehe auch   Arbeitgeberverband.

Siehe auch Untemehmerverbände, BDA, Spitzenverband der Arbeitgeberverbände.



(BDA) Arbeitsgemeinschaft der sozialpolitischen Organisationen der Arbeitgeber in der BRD zur Wahrung ihrer gemeinschaftlichen sozialpolitischen Belange, die über den Bereich eines Bundeslandes oder eines Wirtschaftszweiges hinausgehen und von grundsätzlicher Bedeutung sind, in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins mit Sitz in Köln. Mitglieder sind 52 Fachspitzenverbände aus den Wirtschaftszweigen Industrie, Banken, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehrsgewerbe, Versicherungen und sonstige Gewerbezweige sowie 15 Landesverbände. Die Mitgliederversammlung, in der jedes Mitglied mindestens 1 Stimme hat (bei mehr als 100.000 Beschäftigten in Mitgliedsbetrieben für jede angefangene weitere 100.000 eine zusätzliche Stimme), wählt das Präsidium und entscheidet u.a. über Haushaltsplan und Mitgliedsbeiträge, deren Bemessung grundsätzlich auf der Grundlage der Lohn- und Gehaltssummen erfolgt. In über 40 Ausschüssen und Arbeitskreisen zu Themen wie Arbeitsrecht, Lohnpolitik und Tarifpolitik, Arbeitsmarkt, ausländische Arbeitskräfte, Berufsbildung, Weiterbildung, soziale Sicherung, betriebliche Altersversorgung, Sozialpolitik in der europäischen Gemeinschaft erfolgt die Meinungsbildung innerhalb des BDA. Vertreter des BDA wirken in staatlichen, öffentlich-rechtlichen Institutionen (z.B. in der - Bundesanstalt für Arbeit, dem Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung) sowie in den Organisationen der sozialen Sicherung und in den Vorständen und Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger an der Ausgestaltung der Sozialpolitik mit.

E. V. (BDA)
Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände hat ihren Sitz in Köln und vertritt die Interessen der Arbeitgeber gegenüber Regierung, Parlament, Gewerkschaften und Sozialversicherungen. Der Dachverband koordiniert die Lohn- und Tarifpolitik der Unternehmen und berät diese in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

(BDA). Sitz: Berlin. Vorläufereinrichtungen waren: der Verein Deutscher Arbeitgeberverbände, gegr. am 23.06.1904. Am 04.04.1913 erfolgte die Fusion der Spitzenverbände der Arbeitgeber zur Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Am 15.11.1950 kam es zur Umbenennung des Zusammenschlusses der Arbeitgeberverbände aller Wirtschaftszweige in BDA. Mitglieder der BDA sind Tarifträgerverbände und ihre Spitzenorganisationen aus den Bereichen Industrie, Dienstleistungen, Handwerk und Landwirtschaft. Auf Bundesebene sind mit der BDA 54 Branchenverbände (Spitzenverbände) und 14 Landesvereinigungen organisiert. Sie vertreten über
1. 000 rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Arbeitgeberverbände. Die Mitgliedschaft in den Arbeitgeberverbänden beruht auf der Grundlage der Freiwilligkeit. Z. Zt. werden in Deutschland etwa 75 % der Unternehmen mit rd. 80 % der Arbeitnehmerschaft über die BDA und ihre Arbeitgeberverbände betreut. http://www.bda-online.de

Sitz in Köln, gegründet 1949. Zusammenschluß der Arbeitgeberverbände der einzelnen Wirtschaftszweige. Wichtigste Aufgabe ist die Vertretung der sozialpolitischen Auffassungen der Arbeitgeber, insbesondere gegenüber den Gewerkschaften in Fragen der Lohn-und Tarifpolitik. Siehe auch ßDI.

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)



Siehe: Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände e. V

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.

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