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Anteile

Grundlage der Eigentumsrechte der Gesellschafter an Personengesellschaften (Einlagen), Kapitalgesellschaften (Stammeinlagen, Aktien), Genossenschaften (Geschäftsanteile) und an Sondervermögen (z. B. Investmentanteile an einem Wertpapierfonds). Verbriefte Eigentumsrechte an einer Gesellschaft bezeichnet man auch als Anteilspapiere, die Eigentumsrechte an dem Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft als Anteilscheine. Beide können als Inhaber oder als Namenspapiere ausgegeben werden.

(share) Grundlage des Beteiligungsverhältnisses (Mitgliedschaft, Kapitalbeteiligung) an Unternehmen.
Soweit Mitgliedsrechte an Kapitalgesellschaften verbrieft sind, werden darüber Anteilspapiere ausgegeben (Aktie, Genußschein). Diese Anteile sind regelmäßig übertragbar, ohne daß durch den Gesellschafterwechsel der Bestand der Kapitalgesellschaft beeinflußt wird.
Bei Investmentgesellschaften verbriefen die Investment-Zertifikate die Beteiligung des Anlegers am Sondervermögen einer Kapitalgesellschaft.



Siehe: Aktie, Gesellschaftsanteil, Liquidation

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