Außenhandelsdokumente sind spezielle Urkunden und Schriftstücke. die bei Außenhandelsgeschäften notwendig sind. Hierzu zählen im Einzelnen. Begleitpapiere, die in den Import- bzw. Exportbestimmungen eines Landes vorgesehen sind (z. 13. Handelsrechnung. Konsultatsfaktura, Proforma-Rechnung, Ursprungszeugnis. Zollfaktura. Warenver- kehrsbescheini2un2): Versicherungspapiere (in der Regel Versicherungsschein): Versandpapiere, mit denen der Versand der Ware nachgewiesen wird oder die sogar eine Verfügung über die Ware zulassen (z. 13. Frachtbrief. Konnossement. Ladeschein).
S. Dokumente im Außenhandel.
Vorhergehender Fachbegriff: Außenhandelsbilanz | Nächster Fachbegriff: Außenhandelsformulare
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|