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Banking Communication Standard (BCS)

Der ?Banking Communication Standard? (BCS) basiert auf dem Abkommen über die Datenfernübertragung zwischen Kunden und Kreditinstituten (DFÜ-Abkommen). Das Abkommen ist seit März 1995 verbindlich für alle nachfolgend genannten Vertragspartner :
  1. Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.
  2. Bundesverband deutscher Banken e.V.
  3. Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.
  4. Verband öffentlicher Banken e.V.
  5. Verband deutscher Hyphothekenbanken e.V.

Das Abkommen stellt sicher, dass Kunden der Kreditinstitute Bankgeschäfte im Wege der Datenfernübertragung mittels Filetransfer mit allen Kreditinstituten multibankfähig abwickeln können. Weitere Anlagen beinhalten Standards für Kommunikation, Sicherheit sowie die Beschreibung der zu verwendenden Datenformate. Als Kommunikationsprotokoll wird der ISO-Standard ?FTAM? (File Transfer, Access and Management) genutzt.

Abk.: BCS. Vom ZKA verabschiedete Spezifikation zum Datenaustausch innerhalb des Bankenbereichs. Wird bspw. angewendet bei Cashmanagement-Systemen, um Multibankfähigkeit (Verarbeiten von Daten verschiedener Banken mit einer Software) zu ermöglichen.



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