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Beamten- und Soldatenversorgung

Beamte und Berufssoldaten sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Für sie besteht Versicherungspflicht in einem anderen öffentlich-rechtlichen Versicherungsystem, der Beamtenversorgung. Gewährleistet werden soll für Beamte und Berufssoldaten, daß sie und ihre Familien sowohl während der aktiven Dienstzeit (Besoldung) als auch im Ruhestand (Ruhegehalt) wirtschaftlich abgesichert sind. Dies nennt man Alimentationsprinzip. Die Ruhegehälter der Beamten werden auch als Pension bezeichnet.

Die Beamtenversorgung wird aus den Haushalten der Kommunen, des Bundes und der Länder finanziert. Sie erfolgt nahezu ausschließlich aus Steuermitteln, da Beamte keine Rentenversicherungsbeiträge leisten müssen.

Neben der Altersversorgung erhalten Beamte ebenfalls Versorgungsleistun-fiir Haiiftrhafte Dienstunfähiekeit und für Hinterbliebene sowie Leistungen adäquat einer Unfallversicherung (Unfallfürsorge). Die Höhe des Ruhegeldes bemißt sich im wesentlichen nach der Höhe des letzten Gehalts und nach der Anzahl der Dienstjahre. Der Höchstsatz beträgt nach vierzig Dienstjahren 70 Prozent der sogenannten ruhegeldfähigen Dienstbezüge.

Beamtenpensionen liegen im Durchschnitt deutlich über den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dafür allerdings müssen die Ruhegehälter der Beamten voll versteuert werden, was bei Renten in praxi fast nie der Fall ist.

61,5 Milliarden Mark mußte der Steuerzahler 1997 für Pensionen aufbringen, das waren 4,9 % des Sozialbudgets von 1977. (Im Vergleich: Die Aufwendungen für die Sozialhilfe einschließlich der Leistungen an Asylbewerber nach Asylbewerberleistungsgesetz betrugen 50,8 Mrd. Mark oder 4,0 % des Sozialbudgets, die Aufwendungen für die Jugendhilfe 29,5 Mrd. Mark oder 2,4 %.) Demgegenüber stehen die hohen Einkommen der Beamten. Im Ergebnis des Mikrozensus von April 1998 stellte das Statistische Bundesamt fest, daß 54,3 % der Beamtinnen und Beamten 5000 Mark und mehr pro Monat verdienen. Das schaffen nur 31,4 % der Angestellten und nur 13,9 % der Arbeiterinnen und Arbeiter (Angaben aus: Statistisches Bundesamt: Datenreport 1999, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2000). Mittlerweile werden Beamte allerdings auch zur Zahlung geringfügiger Versorgungsbeiträge verpflichtet. Scheiden Beamte aus dem Beamtenversorgungswerk aus, werden sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

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