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Bedarfsprinzip

Gestaltungsprinzip steuerfinanzierter Sozialleistungen wie der Sozialhilfe, demzufolge das soziokulturelle Existenzminimum abgesichert werden soll.

Zuteilungsnorm der Einkommensverteilungspolitik, nach der das Sozialprodukt entsprechend den Bedürfnissen der privaten Wirtschaftseinheiten verteilt werden soll. Der Bedarf einer Person ist immer eine subjektive Kategorie, auch wenn an objektive Kriterien wie Familiengrösse oder unverschuldete soziale Risiken (Arbeitsunfall) angeknüpft wird. Würden in einem ausschliesslich nach dem Bedarfsprinzip geregelten Verteilungsprozess die Wirtschaftseinheiten selbst ihren Bedarf bestimmen, überstiegen in der Welt der Knappheit, in der wir leben, die Bedarfsanmeldungen die Produktionsmöglichkeiten der Volkswirtschaft. Nur der Staat oder ein anderes gesellschaftspolitisches Organ kann demnach festlegen, welcher individuelle Bedarf von der Gesellschaft anerkannt wird. Werden Umfang und Struktur der individuellen Güterverwendung fixiert, sind die Aufhebung der Konsumentensouveränität und eine Investitionslenkung zwingend erforderlich. Aus diesem Grund ist in der Marktwirtschaft das Bedarfsprinzip nur korrigierende Verteilungsnorm zum Leistungsprinzip. Sie schlägt sich in den verteilungspolitischen Massnahmen nieder, mit denen die Sekundärverteilung gestaltet wird. Als Generallinie wird von allen wirtschaftspolitischen Leitbildern akzeptiert, jedem Menschen ein Mindesteinkommen zu sichern. Unterschiedliche Auffassungen bestehen aber darüber, wo dieses Existenzminimum liegt. Erst recht kontrovers ist die mit dem Bedarfsprinzip begründete Einkommensnivellierung, weil ein Abbau von individuellen Leistungsanreizen Niveau und Wachstum von Arbeitsproduktivität und Sozialprodukt beeinträchtigen kann.    Literatur: Werner, Verteilungspolitik, Stuttgart 1979.

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