nd deutscher Banken ist die Interessenvertretung der deutschen Privatbanken. Mittlerweile hat der Verband seinen Sitz in Berlin. Neben den etwa 280 privaten Banken gehören auch die Verbände der Hypothekenbanken und der Schiffsbanken dem BdB an. Der Verband informiert seine Mitglieder über alle die Banken betreffenden nationalen und internationalen Vorgänge, etwa im Bereich der Gesetzgebung. Er ist Ansprechpartner der Politik in allen Fragen der Kreditwirtschaft und leistet Öffentlichkeitsarbeit, indem er in Publikationen und auf Foren über die Arbeit der Privatbanken informiert. Der BdB ist der erste Verband der deutschen Kreditwirtschaft, der einen Ombudsmann berufen hat. Dieser Ombudsmann ist von den Banken und ihrem Bundesverband unabhängig und prüft Beschwerden von Privatkunden. Ziel seiner Arbeit ist die schnelle und unbürokratische Klärung des Beschwerdefalles. Das Klärungsverfahren ist für den Kunden kostenlos. Außerdem ist der Bundesverband deutscher Banken Träger eines Einlagensicherungsfonds (Einlagensicherung). Kunden der privaten Banken, die Mitglied beim BdB sind, genießen vollen Einlagenschutz. Als Verbandstochter fungiert die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH als gesetzliche Entschädigungseinrichtung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz.
e.V
Spitzenverband des privaten Bankgewerbes in der Bundesrepublik
Deutschland, insb. also Verband der Aktienbanken und Privatbankiers mit Sitz
in Köln.
Im Bundesverband sind 11 regionale Verbände
privatrechtlicher Universalbanken sowie der Verband deutscher Hypothekenbanken
und der Verband deutscher Schiffsbanken zusammengeschlossen. Den
Mitgliedsverbänden gehörten im Oktober 1989 insg. 289 rechtlich selbständige
Kreditinstitute an: 3 Großbanken (und ihre Tochterbanken in Berlin), 128
Regional- und sonstige Kreditbanken, 71 Privatbankiers, 25 private Realkreditinstitute,
6 Kreditinstitute mit Sonderaufgaben und 53 Niederlassungen ausländischer
Banken.
Literatur: Die Bank
(Zeitschrift für Bankpolitik und Bankpraxis), monatlich.
Dachverband der 13 Mitgliedsverbände von privatrechtlichen Kreditinstituten mit Sitz in Köln.
Spitzenverband des privatrechtlichen Bankgewerbes. 1951 gegründet; Sitz ist Berlin. Dachorganisation für die Mitgliedsverbände. Interessenvertretung und sonstige verbandsmässige Aufgaben für die Mitgliedsinstitute. In zahlreichen Ausschüssen u. dgl. wird an für alle Mitglieder wesentlichen betriebswirtschaftlichen Fragen gearbeitet, Positionen zur Selbstdarstellung der Banken in der Öffentlichkeit, gegenüber dem Gesetzgeber u.dgl. entwickelt usw. Angegliedert u. a. auch die Einlagensicherungseinrichtung des privaten Bankgewerbes mit dem Gemeinschaftsfonds und dem Prüfungs verband deutscher Banken e.V.
Diesem Spitzenverband der privatrechtlich organisierten Banken gehören bis auf wenige Ausnahmen alle privaten Kreditinstitute an. Diese sind in 13 Mitgliedsverbänden (elf Landes- und zwei Branchenverbände) in den einzelnen Bundesländern organisiert, in denen über 300 Bankinstitute mit mehr als
7. 000 Bankstellen mit ca. 220.000 Beschäftigten zusammengeschlossen sind.
e. V. (BdB). Gegr. 1951. Sitz: Berlin. Der BdB vertritt die Interessen der privaten Banken. Er repräsentiert zurzeit 280 private Banken und regionale Verbände sowie Spezialverbände der Hypothekenbanken und der Schiffsbanken. Der Marktanteil der BdB-Banken, gemessen am Geschäftsvolumen, lag im Jahre 2000 bei rund 37 %. Der BdB arbeitet mit den anderen Spitzenverbänden der deutschen Kreditwirtschaft im Zentralen Kreditausschuss zusammen. Monatliche Publikation: Die Bank. Zeitschrift für Bankpolitik und Bankpraxis. http://www.bdb.de
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