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Einlagensicherungsfonds

sichert Einlagen von Nichtbanken gegen Verluste bei drohenden oder bestehenden finanziellen Schwierigkeiten privater Kreditinstitute bis zu einer Höhe von maximal 30 % des haftenden Eigenkapitals des betroffenen Kreditinstituts ab. Der Einlagensicherungsfonds wurde 1976 freiwillig vom Bundesverband deutscher Banken gegründet.

Fonds der Kreditinstitute und ihrer Verbände, die im Falle einer Insolvenz eines Mitgliedsinstitutes für die Sicherung der Einlagen haften.

Auch: Feuerwehrfonds.
Einlagensicherung.

Ein vom Bundesverband deutscher Banken 1976 zum Schutz der Einleger (Einlagen) freiwillig eingerichteter Fonds, der die Aufgabe hat, bei drohenden oder bestehenden finanziellen Schwierigkeiten privater Kreditinstitute (privates Bankgewerbe) im Interesse der Einleger Hilfe zu leisten. Der Fonds sichert für jeden Kunden Einlagen bis zum Höchstbetrag von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Damit ist für das breite Publikum eine faktisch 100prozentige Sicherheit der Einlagen bei privaten Banken, die diesem Sicherungssystem angeschlossen sind, gewährleistet. Denn selbst bei kleinen Banken mit einem haftenden Eigenkapital von 10 Millionen € sind pro Einleger immerhin Beträge bis zu 3 Millionen € voll geschützt.
Vorläufer war der 1966 gegründete Gemeinschaftsfonds (sog. Feuerwehrfonds), der zunächst Spareinlagen bis 10 000 € und später sämtliche Einlagen bis 20 000 € sicherte.

Offizielle Bezeichnung: »Gemeinschaftsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken«. Um die Kapitalanleger vor Verlusten durch die Insolvenz einer Bank zu schützen, wurde im Jahre 1966 vom Bundesverband Deutscher Banken der »Einlagensicherungsfonds« eingerichtet. Bei Zahlungsunfähigkeit eines privaten Kreditinstitutes, das diesem Fonds angehört, springt der Einlagensicherungsfonds ein, um die Kunden, die bei dieser Bank Guthaben unterhalten, vor Verlust zu schützen.
Bei Bareinlagen bei einer privaten Bank sollte man sich vorher informieren, ob die Bank dem Einlagensicherungsfonds angehört. Außerdem sollte man die Erstattungshöchstgrenzen des Einlagensicherungsfonds beachten.
Im Rahmen des Einlagensicherungsfonds sind Kundenguthaben bis zur Höhe von 30 % des haftenden Eigenkapitals der Bank abgesichert. Dieses gilt für Giroguthaben, Termin- und Spargelder und auch Sparbriefe (bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken auch Inhaberschuldverschreibungen).
Unbegrenzten Schutz aller Einlagen bieten über den gruppeneigenen Garantiefonds die Genossenschaftsbanken und über die regionalen Stützungsfonds die Sparkassen. Die EG arbeitet an einem »EG-Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung der nationalen Einlagensicherungssysteme«. Es soll eine Mindestdeckungssumme in den einzelnen EG-Ländern eingeführt werden, die bei 15.000 Ecu liegen soll. Höhere Absicherungen in einzelnen EG-Ländern bleiben davon unberührt.
Die nachstehende Tabelle verdeutlicht die Absicherungsgrenze je Kunde als Einlagensicherung bei Banken in verschiedenen Ländern:

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