Eingriff der Zentralbank oder offizieller währungspolitischer Instanzen in das Geschehen auf dem Devisenmarkt in Form von Ankäufen oder Verkäufen von Devisen. In einem System fester Wechselkurse gehören solche Devisenmarktinterventionen zur Pflicht der Zentralbank, wenn der Devisenkurs den unteren oder den oberen Interventionspunkt erreicht. Durch die (unbegrenzte) Nachfrage der Zentralbank nach Devisen soll ein weiteres Sinken bzw. durch ihr (unbegrenztes) Angebot an Devisen ein weiteres Steigen des Devisenkurses verhindert werden. Bei flexiblen Wechselkursen kommt es zu Devisenmarktinterventionen, wenn die Zentralbank den Devisenkurs beeinflussen bzw. seine marktbedingten Veränderungen nicht hinnehmen will oder ggf. zu glätten versucht (schmutziges Floaten).
An- bzw. Verkauf von Fremdwährungen durch das Eurosystem, um Einfluss auf den Wechselkurs des Euro zu nehmen.
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