Minderung des Erlöses (Bruttoerlöses) durch Gewährung von Preisnachlässen Skonti (+ Skonto), Rabatten, Boni und auch durch Warenrücksendungen. Der verbleibende Erlös wird als Nettoerlös bezeichnet. Im Gegensatz zu den Sondereinzelkosten des Vertriebs (die als variable Kosten in voller Höhe in die Grenzkostenkalkulation eingehen) weisen die Erlösschmälerungen keinen Kostencharakter auf.
Erlösschmälerungen sind Minderungen des Bruttoumsatzes durch Rabatte, Skonti, Boni, Warenrücksendungen (Retouren) und Forderungsausfälle. Der verbleibende Erlös wird als Nettoerlös oder Nettoumsatz bezeichnet.
In der betriebswirtschaftlichen Erfolgsrechnung (Marketing-Controlling) werden zur Gewinnermittlung von den bei der Fakturierung erfaßten (Plan-)Umsätzen (Erlösen) die jeweils relevanten Kosten substra- hiert. Zuvor jedoch sind die Umsätze um die zwischen Rechnungsstellung und Verrechnung aufgetretenen Erlösschmälerungen zu korrigieren, die keinen Kostencharakter tragen, weil kein Werteverzehr i. S. der Kostendefinition vorliegt. Dazu zählen insb. Erlösberichtigungen in Form von Retouren, Boni, Skonti, Debitorenausfällen und zuriiekgesandten Verpackungen sowie Er- lösminaerungen in Form diverser Rabatte, die den Erlös bei Vorliegen der Rabattierungsbedingungen vermindern. In der Praxis zählt man dazu auch sämtliche weiteren preismindernden Leistungen, wie z.B. Regalprämien, Werbekostenzuschüsse u. ä. Zuwendungen an bestimmte Abnehmer, obwohl es sich hierbei z.T. eigentlich um Kosten handelt (Konditionenpolitik). Der um die Erlösschmälerungen verminderte Bruttoumsatz wird Nettoerlös bzw. (zur Kennzeichnung dafür, dass alle Abzüge berücksichtigt sind) Netto-Netto-Erlös genannt. Die Mehrwertsteuer ist keine Erlösschmälerung, sondern von vornherein nur durchlaufender Posten. Trotzdem wird der um die Mehrwertsteuer verminderte Erlös gelegentlich ebenfalls (fälschlich) als Nettoerlös bezeichnet.
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