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Erlösschmälerung

Minderung des Erlöses (Bruttoerlöses) durch Gewährung von Preisnachlässen Skonti (+ Skonto), Rabatten, Boni und auch durch Warenrücksendungen. Der verbleibende Erlös wird als Nettoerlös bezeichnet. Im Gegensatz zu den Sondereinzelkosten des Vertriebs (die als variable Kosten in voller Höhe in die Grenzkostenkalkulation eingehen) weisen die Erlösschmälerungen keinen Kostencharakter auf.

Erlösschmälerungen sind Minderungen des Bruttoumsatzes durch Rabatte, Skonti, Boni, Warenrücksendungen (Retouren) und Forderungsausfälle. Der verbleibende Erlös wird als Nettoerlös oder Nettoumsatz bezeichnet.

In der betriebswirtschaftlichen Erfolgsrech­nung (Marketing-Controlling) werden zur Gewinnermittlung von den bei der Fak­turierung erfaßten (Plan-)Umsätzen (Erlö­sen) die jeweils relevanten Kosten substra- hiert. Zuvor jedoch sind die Umsätze um die zwischen Rechnungsstellung und Verrech­nung aufgetretenen Erlösschmälerungen zu korrigieren, die keinen Kostencharakter tra­gen, weil kein Werteverzehr i. S. der Kosten­definition vorliegt. Dazu zählen insb. Erlös­berichtigungen in Form von Retouren, Boni, Skonti, Debitorenausfällen und zuriiekgesandten Verpackungen sowie Er- lösminaerungen in Form diverser Rabatte, die den Erlös bei Vorliegen der Rabattie­rungsbedingungen vermindern. In der Praxis zählt man dazu auch sämtliche weiteren preismindernden Leistungen, wie z.B. Re­galprämien, Werbekostenzuschüsse u. ä. Zu­wendungen an bestimmte Abnehmer, ob­wohl es sich hierbei z.T. eigentlich um Kosten handelt (Konditionenpolitik). Der um die Erlösschmälerungen verminderte Bruttoumsatz wird Nettoerlös bzw. (zur Kennzeichnung dafür, dass alle Abzüge be­rücksichtigt sind) Netto-Netto-Erlös ge­nannt. Die Mehrwertsteuer ist keine Er­lösschmälerung, sondern von vornherein nur durchlaufender Posten. Trotzdem wird der um die Mehrwertsteuer verminderte Er­lös gelegentlich ebenfalls (fälschlich) als Net­toerlös bezeichnet.          

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