In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden die nationalen Gesetze und Verordnungen zunehmend von europäischen Regelungen überlagert. Dies gilt insbesondere für das Wirtschaftsrecht. Der gemeinsame Markt sichert die Freiheit des Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Zahlungsverkehrs. Damit ist auch die Niederlassungsfreiheit für Unternehmer und Angehörige selbstständiger Berufe und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer verbunden. Rechtsgrundlage ist der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV). Darin sind als Organe der Rat, das Europäische Parlament und die Kommission festgelegt. Als primäres Binnenmarktrecht gelten die Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen und Empfehlungen. Das sekundäre Binnenmarktrecht umfasst die Integration von Verordnungen, die Umsetzung von Richtlinien und die Übernahme technischer Normen in das nationale Recht der Mitgliedstaaten der
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