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Fälligkeit

Eintritt der sofortigen Leistungspflicht des Schuldners, d.h. vom Zeitpunkt des Eintritts der Fälligkeit an kann der Gläubiger die Leistung verlangen. Dieser Zeitpunkt bestimmt sich nach dem konkreten Rechtsverhältnis; im Zweifel kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen (§271 Abs. 1 BGB). Leistet der Schuldner bei Fälligkeit auf Verlangen des Gläubigers (Mahnung) nicht, gerät er in Verzug.               

Terminbezeichnung für die Einlösungsverpflichtung einer Verbindlichkeit. D. h., daß mit dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Gläubiger die Leistung verlangen kann.

Maturity. Zeitpunkt der (möglichen) Geltendmachung einer Forderung oder einer Verbindlichkeit. Fälligkeit eines Anspruchs tritt dann ein, wenn der Schuldner auf Anfordern des Gläubigers zur Leistung verpflichtet ist. Dieser Zeitpunkt wird durch das betr. Rechtsgeschäft festgelegt und ist je nach Art bzw. getroffener Vereinbarung unterschiedlich. Ist die Fälligkeit einer Leistung nicht bestimmt und auch nicht durch die gegebenen Umstände zu erkennen, kann der Gläubiger sie sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken. Die Fälligkeit einer Leistung wird vielfach von einer vorherigen fristgerechten Kündigung abhängig gemacht.

(HGB, BGB) ist der Zeitpunkt, zu dem der Schuldner nach Gesetz (dazu § 271 BGB) oder Vertrag zur Leistung verpflichtet ist.

Begr. f. d. Termin, zu dem eine Verbindlichkeit oder ein Anspruch einzulösen bzw. zu erfüllen ist. Der Gläubiger kann zum Zeitpunkt der F. die vereinbarte Leistung verlangen. Die F. stellt die Voraussetzung für den Eintritt eines Schuldnerverzugs dar.

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