Garantiekosten sind Kosten aus Ersatzlieferungen, Preisnachlässen, Nachbesserungen und Vertragsstrafen. Sie gehören zu den Einzelwagnissen und sind kalkulatorische Kosten.
Problem:
(1) Garantiekosten sind so zu kalkulieren, daß sie sich langfristig mit den tatsächlich auftretenden Garantieverpflichtungen ausgleichen.
(2) Garantiekosten sind Sondereinzelkosten der Kostenträger, die im Rahmen der zeitlichen Abgrenzung in gleichen Monatsbeträgen erfaßtwerden.
entstehen 1. durch unentgeltliche Lieferung von Ersatzteilen oder bei Durchführung von Instandsetzungen und Nacharbeiten. Sie werden als Sondereinzelkosten der Kostenträger behandelt, wobei meist eine zeitliche Abgrenzung in gleichmäßigen Gewährleistungsraten stattfindet; 2. durch Inanspruchnahme staatlicher oder bankmäßiger Garantien. In diesem Fall werden sie wie normale Finanzierungkosten erfaßt und verrechnet (vgl. Gewährleistungswagnis).
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