Grundsätze findet man in betrieblichen Dokumenten, die überschrieben sind mit Worten wie Leitbilder, Unternehmensleitlinien, Unternehmensstatut, Grundordnung, Geschäftsprinzipien, Unternehmens- und Führungsgrundsätze. Unternehmens- und Führungsgrundsätze sind schriftlich formulierte Aussagen, die hinsichtlich bestimmter Adressaten, wie Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und Gesellschaft, präzisiert werden und somit ausserhalb wie innerhalb des Unternehmens bestimmte Wirkungen hervorrufen sollen. Sie legen Richtungen fest und setzen gleichermassen Grenzen für die Unternehmensentwicklung. Als Gründe für die Planung von Grundsätzen gelten die Sicherung und Steigerung des Erfolges, anspruchsvollere Kunden, Engpässe bei den Bezugsquellen, stärkere Beteiligung und Motivation der Mitarbeiter, einheitliche Orientierung in wachsenden Organisationen, sozialer und gesellschaftlicher Druck, Umweltverschmutzung, Gesundheitsgefährdung durch die Industrie, Vorgriff auf erwartete gesetzliche Regelungen und nicht zuletzt die Steuerung des Image eines Unternehmens in der Öffentlichkeit. Die Grundsätzeplanung begnügt sich nicht mit konkreten Adressaten, wie Kunden, Mitarbeitern und Gesellschaft. Sie konzentriert sich vor allem auch auf allgemein-geschäftspolitische Inhalte und deren planerische Bewältigung: Zweckeplanung, Zieleplanung, Potentialplanung und Verhaltensplanung.
Literatur: Gabele, EJKretschmer, H., Unternehmensgrundsätze, Zürich 1986. Gabele, E.ILiebel, H. /Oechsler, W. A., Führungsgrundsätze und Führungsmodelle, 2. Aufl., Bamberg 1984. Wunderer, R. (Hrsg.), Führungsgrundsätze in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung, Stuttgart 1983.
Vorhergehender Fachbegriff: Grundsätze ordnungsmässiger Datenverarbeitung | Nächster Fachbegriff: Grundschuld
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|