Einfuhr. Bezug von Waren, Dienstleistungen und Kapital aus dem Ausland.
Häufig verwendetes Synonym für den Begriff Einfuhr des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG).
ist in der Begriffsbildung des AWG das Verbringen von Sachgütern (und Elektrizität) aus fremden Wirtschaftsgebieten in das eigene sowie das Verbringen von Gütern aus dem Zollverkehr (z.B. aus dem Freihafen) in den Wirtschaftsverkehr des Landes. Import und Export bilden den Außenhandel.
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: (Einfuhr) Der die Grenze des eigenen Landes überschreitende Bezug von Waren, Dienstleistungen oder Kapital.
Import ist der grenzüberschreitende Bezug von wirtschaftlichen Leistungen aus dem Ausland. Analog zum Export unterscheidet man zwischen direktem und indirektem Import, wobei beim indirekten Import die Ware von einem Zwischenhändler im Inland gekauft wird, der sie aus dem Ausland beschafft. Dieser Weg wird vor allem gewählt, wenn der Auslandsbezug nur sporadisch oder in kleineren Mengen erfolgt (vgl. Jahrmann, 1998, S. 56). Beim länderübergreifenden Bezug von Waren innerhalb der EU spricht man an Stelle des Imports vom Eingang.
(Einfuhr) Bezug von Waren (und Dienstleistungen) aus dem Ausland oder die eingeführten Waren (und Dienstleistungen) selbst. Bei Erwerb von Vermögensgegenständen im Inland oder von finanziellen Forderungen gegenüber Inländern durch Ausländer spricht man von Kapitalimport. Meistens wird der Begriff nur auf den Warenhandel bezogen, die Inanspruchnahme ausländischer Dienstleistungen durch Inländer wird in diesem Fall nicht mit einbezogen. Der Warenimport wird auch als sichtbare Einfuhr, der Dienstleistungsimport als unsichtbare Einfuhr bezeichnet.
Import ist der Bezug von Waren, im weiteren Sinne auch von Dienstleistungen aus dem Ausland (auch Einfuhr, Teilbereich des Aussenhandels). Dabei kann die Geschäftsbeziehung zwischen ausländischen Lieferanten und inländischem Abnehmer unmittelbar sein, sog. direkter Import oder aber es ist ein inländischer Zwischenhändler eingeschaltet, sog. indirekter Import. Vorteilhaft beim direkten Import sind der stärkere Kontakt zum ausländischen Lieferanten, nachteilig der hohe Aufwand bei der Geschäftsanbahnung und -durchführung. Beim indirekten Import bündelt der Importhändler i.d.R. die inländische Nachfrage und kann daher zusätzliche Mengenrabatte erzielen. Tendenziell sprechen daher folgende Gegebenheiten eher für den direkten bzw. indirekten Import:
entgeltlicher oder unentgeltlicher Übergang von Waren, Dienstleistungen oder Finanzaktiva von Ausländern auf Inländer. a) Warenimport (Wareneinfuhr): Außenhandel, Handelsbilanz; b) Dienstleistungsimport: Dienstleistungsbilanz; c) Kapitalimport: Geld- und Kapitalmarktanlage von Ausländern im Inland bzw. Kreditaufnahme von Inländern im Ausland sowie Abbau von Auslandsforderungen von Inländern (Kapitalbilanz).
Einfuhr.
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