reale Mengensteuer auf die Verwendung von Geld. Sie entbehrt einer gesetzlichen Grundlage und ist bei Politikern besonders beliebt, weil sie von den Betroffenen kaum durchschaut wird. Steuerbemessungsgrundlage ist die Realkassenhaltung, der Steuersatz ist die Inflationsrate. Der Mechanismus der Inflationssteuererhebung beruht auf der Finanzierung staatlicher Budgetdefizite durch expansive Geldpolitik (inflationary finance). Während die Geldanbieter (Staat, Notenbank, Geschäftsbanken) eine zusätzliche Geldmenge zu Produktionskosten von nahezu Null bereitstellen können, müssen die privaten Geldnachfrager für den Erwerb zusätzlicher Geldbestände Güter und Faktorleistungen hergeben. Diese Ressourcen eignet sich der Staat in dem Masse an, in dem sich der Realwert der Kassenhaltung bei steigenden Güterpreisen vermindert. Als mittelbare Konsequenz der Umverteilung realer Kaufkraft vom privaten Sektor zum Staat ergibt sich im Zuge der Inflationsantizipation eine Verminderung des Wachstums der gewünschten Realkassenhaltung. Literatur: Friedman, M., Government Revenue from Inflation, in: Journal of Political Economy, Vol. 79 (1971), S. 846 ff. Johnson, H. G., A Note on the Dishonest Government and the Inflation Tax, in: Journal of Monetary Economics, Vol. 3 (1977) , S. 375 ff.
Vorhergehender Fachbegriff: Inflationsrisiko | Nächster Fachbegriff: Inflationstempo
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|