Der Informationsbedarf umfasst die Art, Menge und Qualität der Informationen, die zur Erfüllung einer Aufgabe in einem bestimmten Zeitraum benötigt werden.
Bei der Feststellung des Informationsbedarfs sind die Informationen quantitativ und qualitativ auf die jeweiligen Entscheidungsträger der Führungs- und Ausführungsebenen abzustimmen. Häufig wird davon ausgegangen, daß jeder Entscheidungsträger seinen Informationsbedarf genau angeben kann, so daß die Menge an relevanten Informationen, die einem Entscheidungsträger zugehen soll, ermittelt werden kann. Dieses trifft jedoch nur selten zu. Um die Entscheidungsträger optimal mit Informationen versorgen zu können, muß ein ständiger Dialog zwischen ihnen und den Informationsanbietern geführt werden, damit weder ein Zuviel noch ein Zuwenig an Informationen weitergeleitet wird.
Dabei muss unterschieden werden zwischen objektivem (Ol) und subjektivem Informationsbedarf (SI). Die Trennung erfolgt vor dem Hintergrund der Zweckbezogenheit von Informationen. Über diesen Zweckbezug entscheiden menschliche Entscheidungsträger, die in gleichen Entscheidungssituationen aufgrund unterschiedlicher Präferenzen, Fähigkeiten oder Werthaltungen durchaus unterschiedliche Zweckbezüge herstellen können. Teilmenge des subjektiven Informationsbedarfs ist die Informationsnachfrage, die auch als artikulierter subjektiver Informationsbedarf verstanden werden kann. Auch hier muss, bedingt durch die Einbeziehung des Menschen in das Informationssystem, keine Deckung von Informationsnachfrage und subjektivem Informationsbedarf bestehen. Im allgemeinen besteht für Unternehmen das Problem, dass innerhalb der Managementhierarchie der Informationsbedarf sowie der damit verbundene Interpretations- und Beurteilungsaufwand von den unteren zu den oberen Ebenen stark zunimmt. Die Befriedigung dieses Informationsbedarfs sollen heute die Managementunter- stützungssysteme leisten, die entsprechend den unterschiedlichen Anforderungsprofilen auf den Hierarchieebenen unterschiedlich aufgebaut sein müssen.
(insbesondere bei Managementinformationssystemen), Begriff der betriebswirtschaftlichen Managementlehre und Wirtschaftsinformatik. Drei Aussagensysteme sind vorherrschend:
(1) Normative Aussagen zu Bedarfskategorien/-inhalten. Beispiele sind unternehmensinterne, unternehmensexterne, qualitative, quantitative, zeitnahe, richtige, umfassende Information etc.; Absatz, Umsatz, Ergebnis etc.
(2) Deduktive Aussagen ausgehend von Aufgabenmodellen: Ausgangspunkt ist die Annahme, dass die Aufgaben von Managern den „Schlüssel” zu deren Informationsbedarf bildeten.
(3) Deduktive Aussagen ausgehend von einem Terminkalender-Modell des Topmanagements. Siehe auch Management-Informationssysteme (MIS, mit Literaturangaben).
Literatur: Rechkemmer, K.: Corporate Governance, München, Wien 2003; ders.: Topmanagement-Informationssysteme. Betriebswirtschaftliche Grundlagen. Stuttgart 1999. (insbesondere in der Wirtschaftsinformatik) ist die Menge von Informationen, die zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe objektiv benötigt werden. Der Informationsbedarf ist durch eine bestimmte Informationsart und -struktur gekennzeichnet und kann anhand der Zuordnung zu Aufgaben oder Aufgabenträgern, des vorausgesetzten Wissens der Aufgabenträger sowie der Bestimmbarkeit bzw. Strukturiertheit systematisiert werden. Siehe auch Wirtschaftsinformatik, Grundlagen (mit Literaturangaben).
Siehe + Management-Informationen
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