Beziehungen und Bedingungsverhältnisse, die zwischen verschiedenen Teilordnungen einer Gesellschaftsordnung bestehen. Wirtschaftsordnung, politisch-rechtliche und kulturelle Ordnung betreffen zwar verschiedene Lebensbereiche; ihre jeweiligen Bauprinzipien müssen jedoch aufeinander abgestimmt sein, wenn die angestrebten gesellschaftlichen Ziele bei minimalen Friktionen verwirklicht werden sollen. Insofern sind nicht nur die Ordnungsformen einer Teilordnung interdependent, sondern auch die Teilordnungen der Gesellschaftsordnung selbst. Das Interdependenzproblem wird meist an den Grenzfällen der Gestaltung von wirtschaftlicher und politisch-rechtlicher Ordnung verdeutlicht: Eine totale politische Diktatur ist auf Dauer nicht vereinbar mit umfassenden privaten Verfügungs- und Nutzungsrechten an Produktionsmitteln, freien Tauschbeziehungen im Inland und mit dem Ausland, Tarifautonomie der Arbeitsmarktparteien, Streikrecht usw. Als historische Beispiele gelten die deutsche Kriegswirtschaft im Dritten Reich, aber auch die Wirtschaftsordnungen in den ehemals administrativ-sozialistischen Ländern (z.B. ¿SFR, Polen), wo dezentrale Entscheidungsstrukturen, funktionierende Märkte, parteiunabhängige Gewerkschaften usw. den Machtanspruch der politischen Führung gefährdeten. Hier waren verfassungsmässig garantierte wirtschaftliche Freiheitsrechte reine Proklamation, weil der Staat den gesamten Wirtschaftsprozess quantitativ, qualitativ, räumlich und zeitlich im Detail planen und regulieren wollte. Umfassende zentrale Planung würde bei konkurrierender politischer Willensbildung, wie sie in Demokratien üblich und notwendig ist, allein unter zeitlichem Aspekt verhindert. In dem Versuch, sie dennoch durchzusetzen, liegt die Gefahr des systematischen Abbaus parlamentarischer Entscheidungs- und Kontrollrechte. Literatur: Hensel, K. P., Systemvergleich als Aufgabe, Stuttgart, New York 1977. Schönwitz, D./Weber, H.- Wirtschaftsordnung, München, Wien 1983.
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