Preispolitik
[s.a. Konditionenpolitik] Das Kontrahierungsmix umfasst die Vereinbarungen über das Entgelt des Leistungsangebots, mögliche Rabatte und darüber hinausgehende Lieferungs-, Zahlungs- und Kreditierungsbedingungen, die in Verträgen fixiert sind (vgl. Meffert, 2000, S. 260). Zur Kontrahierungspolitik zählen somit die Entscheidungen der Preispolitik und Rabattpolitik, die Festsetzung der Lieferungs- und Zahlungskonditionen sowie die Kreditpolitik (Kreditierung von Forderungen).
In der Umweltwirtschaft:
Beinhaltet alle Maßnahmen- und Zielentscheidungen zur vertraglichen Absicherung der Transaktionsbedingungen bei einem Verkauf. Die Ausrichtung erfolgt auf den Kontrahierungsmix mit den Entscheidungsbereichen der Preispolitk und Konditionenpolitik. In der Preispolitk führen die oft höheren Kosten einer ökologischen Verfahrens- bzw. Produktwahl, trotz zahlreicher Kosteneinsparungen, zu höheren Preisforderungen. Öko-Marketing
siehe Preispolitik (mit Literaturangaben).
Vorhergehender Fachbegriff: Kontrahierungs-Mix | Nächster Fachbegriff: Kontrahierungszwang
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|