Rabatte< bezeichnen Abschläge auf den Absatzpreis, die dem Käufer von Produkten und Dienstleistungen von Verkäufern eingeräumt werden. Ra-battpolitik< ist die Gesamtheit der Entscheidungen des Verkäufers zur Bemessung des Rabatts; sie bildet zusammen mit der Gewährung von Absatzkrediten sowie der Gestaltung der Zahlungs und Lieferbedingungen die Konditionenpolitik; Konditionen - und Preispolitik machen den Bereich der Kontrahierungspolitik aus. Die Typologie der Rabattpolitik kann zum einen am Rabattempfänger ansetzen und läßt Verbraucher und Wiederverkäuferrabatte unterscheiden. Eine zweite Differenzierung knüpft an die Motive des Verkäufers an, der den Rabatt gewährt, und begründet vier Rabattarten. Mit dem Zugeständnis erstens von Mengenrabatten verfolgt der Verkäufer das Ziel, den Kunden zur Bestellung größerer Auftragseinheiten zu veranlassen, deren Abwicklung pro Mengeneinheit mit geringeren Kosten verbund en ist. Der Rabatt kann hier als ein Festbetrag sowie als konstanter oder mit dem Auftragsvolumen steigender Prozentsatz (Rabattstaffel) vereinbart werden. Eine zweite Rabattart bilden die Treuerabatte, die nicht an der Bezugsmenge der Abrechnungsperiode, sondern an der vorangegangenen Dauer der Geschäftsbeziehungen anknüpfen und den Kunden auch für die Zukunft an die Lieferfirma binden sollen. Zeitliche definierte Rabatte machen die dritte Gruppe aus; sie umfaßt Rabatte zur Produkteinführung (Einführungsrabatte) und zur Lagerräumung auslaufender Ware (Auslaufrabatte) sowie Saison und Vorausbestellungs-rabatte, deren Nutzung durch den Käufer dem Verkäufer eine günstige Verteilung des Auftragseingangs im Jahr sichert. Funktionsrabatte als vierte Rabattart werden der Groß- und Einzelhandelsebene vom Hersteller als Entgelt für wahrgenommene Leistungen eingeräumt; sie können zum einen pauschaliert gewährt werden, lassen sich zum anderen aber auch nach den speziellen Aufgaben (z. B. Kundendienst, Selbstabholung) bemessen, die vom Handel im Einzelfall übernommen werden.
Siehe auch: Konditionpolitik
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