Die rechtlich selbständigen Einheiten eines Konzerns werden grundsätzlich als selbständige Steueradressaten behandelt. Die aus betriebswirtschaftlicher Sicht als wirtschaftliche Einheit zu klassifizierende Konzernunternehmung wird dadurch gegenüber rechtlich einheitlich organisierten Unternehmungen steuerlich benachteiligt. Die wesentlichsten Problembereiche bei der Besteuerung nach der rechtlichen Selbständigkeit sind: • Besteuerung der ausgeschütteten Gewinne bei der Tochtergesellschaft und bei der Muttergesellschaft; • keine Möglichkeit zum innerkonzernlichen Verlustausgleich. Somit kann es auch dann zu einer Ertragsbesteuerung im Konzern kommen, wenn die Konzernunternehmung ein negatives Ergebnis erzielt; • die Abrechnung des innerkonzernlichen Lieferungs- und Leistungsverkehrs ist auf der Grundlage des Fremdvergleichs durchzuführen. Die Selbständigkeitsfiktion führt somit zur Besteuerung von Gewinnen, die aus Konzernsicht noch nicht realisiert sind. Das deutsche Steuerrecht enthält mit dem Schachtelprivileg und der Organschaft zwei Rechtsinstitute, die konzernspezifische Sonderregelungen vorsehen. Eine konsolidierte Konzernsteuerbilanz kann jedoch nicht aufgestellt werden. Mit dem Schachtelprivileg sollen ertrag- und substanzsteuerliche Mehrfacherfassungen im nationalen und internationalen Konzern vermieden werden. Die Organschaft ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen einen Verlustausgleich im nationalen Konzern. Nur in wenigen Ländern (z. B. Niederlande, Portugal, Spanien, USA) besteht die Möglichkeit zur Besteuerung auf der Grundlage eines konsolidierten Konzernergebnisses. Internationale Konzerne werden grundsätzlich nicht als Einheit besteuert.
Vorhergehender Fachbegriff: Konzernüberwachung | Nächster Fachbegriff: Konzernbetriebsrat
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|