Stellen im Rahmen eines Kaufvertrages einen Katalog von Bestimmungen und Regelungen unter dem Begriff »Geschäftsbedingungen« bzw. »Allgemeine Geschäftsbedingungen« dar. Hierin werden Inhalt und Ausmaß der erbrachten oder der angebotenen Leistung spezifiziert. Unter der Voraussetzung, dass durch eine verschärfte Konkurrenzsituation auf den Zielmärkten die Anbieter adäquate Produkte und Leistungen anbieten, gibt oftmals die Art und Weise der Gestaltung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen den Ausschlag für das Zustandekommen eines Kaufvertrags. Die Lieferungsbedingungen enthalten im Wesentlichen Regelungen zu den Lieferverpflichtungen des Lieferanten (Hersteller/Händler), z.B. Ort und Zeit der Lieferung, Mindestmengen und Mindestmengenzuschläge, rechtliche Regelungen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen seitens des Lieferanten und des Abnehmers, Angabe der mit dem Transport verbundenen Kosten (Fracht- und Versicherungskosten, Zölle). Typische Lieferklauseln des internationalen Warenverkehrs (Incoterms) definieren alle Pflichten des Verkäufers und Käufers exakt. Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Rechnungsgeschäft und Formen der Kreditfinanzierung. Während der Käufer beim Rechnungsgeschäft die Gegenleistung für den Erhalt einer Ware oder einer Leistung durch eigene finanzielle oder materielle Mittel erbringt, finanziert er die Ware oder die Leistung bei der Kreditfinanzierung über fremde finanzielle Mittel. Die Finanzierungsart ist Grundlage des Kaufvertrags. Die Zahlungsbedingungen beziehen sich hauptsächlich auf die Zahlungsverpflichtungen des Abnehmers hinsichtlich der Zahlungsweise und der Zahlungsfristen (Barzahlung, Vorauszahlung Zahlung nach Erhalt der Ware, Teilzahlungsbedingungen, Skonti). Bei Kompensationsgeschäften als Zahlungsform erhält der Lieferant für seine Absatzleistungen nicht Geld, sondern gleichfalls Güter, Dienste oder Rechte. Außerdem werden Zahlungsabwicklung und Zahlungssicherungen geregelt.
Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind ein wichtiger Bestandteil der Konditionenpolitik, um eine Präferenzpolitik beim Absatz durchzuführen. Die Lieferungsbedingung "frei Haus" oder die Zahlungsbedingung "3% Skonto innerhalb acht Tagen" sind in der Regel bereits bei der Kalkulation des Preises eingerechnet worden. Incoterms
Vorhergehender Fachbegriff: Lieferungs- und Zahlungsbedingung | Nächster Fachbegriff: Lieferungsbedingung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|