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Lieferbedingungen

Lieferbedingungen sind Vereinbarungen in Verträgen, z. B. über die Verpackungs- und Versandart, die Übernahme der Verpackungs- und Transportkosten durch einen der Vertragspartner. den Lieferort und -termin, den Gerichtsstand.

sind Bestandteile von Kaufverträgen (Kauf) und Werkverträgen. Dabei vereinbaren die Vertragspartner die Art der Vertragsabwicklung (z.B. Art der Verpackung, Lieferungszeitpunkt, Auslieferungsort, Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, Frachtkosten). Wichtigste Lieferbedingungen im Außenhandel sind in den lncoterms verzeichnet. Im Inlandsverkehr gelten als wichtigste Lieferbedingungen »frei Haus« (Lieferant trägt Frachtkosten bis zum Abnehmer, Gefahrübergang erfolgt erst bei Übergabe), »ab Werk« (Warenlieferung erfolgt im Werk oder an einem üblichen Ort wie Verladerampe, Gefahrübergang erfolgt am Ort der Übergabe), »frei Bahnstation« (Transportkosten werden vom Lieferanten bis zu einer bestimmten Bahnstation getragen, Gefahrübergang erfolgt dort). Siehe auch Frachtbasis.

Lieferungsbedingungen

Im Handelsverkehr übliche, vertraglich vereinbarte Einzelheiten über die Vertragsabwicklung, wie Abmachungen über Verpackung, Aufmachung, Liefertermin, Erfüllungsort u. a. Im Außenhandel sind hierfür v. a. die Incoterms 2000 bedeutsam. L. sind meist mit Zahlungsbedingungen gekoppelt. Vgl. Handelsklauseln.

(engl. Terms of delivery) Als Lieferungsbedingungen werden die zwischen dem Lieferanten, dem Abnehmer und ggf. Dritten (wie einem Spediteur) ausgehandelten Rechte, Pflichten und Risiken der Vertragspartner (Vertrag) bezeichnet, die mit der Lieferung von . Gütern und Dienstleistungen verbunden sind. Zu den Lieferungsbedingungen zählen die Regelungen bezüglich Ort und Zeit sowie der Durchführung der Lieferung, der Kosten von Transport und Verpackung, des Risikos der Lieferung (Zeitpunkt des Übergangs der Verantwortung zwischen Lieferant, Spediteur und Abnehmer), der Rechte des Abnehmers (Umtausch, Gewährleistung etc.) und der Nebenleistungen (z. B. Installieren einer Anlage). I. d. R. werden die Lieferungsbedingungen nicht in jedem Einzelfall neu ausgehandelt. Sie können stattdessen Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (p Konditionen) eines der Vertragspartner oder branchenspezifisch vorformuliert sein. Im internationalen Handel ist dabei die Verwendung der International Commercial Terms (Incoterms) üblich.

vertragliche Ergänzungen oder Bestandteile des Kaufvertrags, in denen die Nebenleistungen des Anbieters spezifiziert werden (Konditionenpolitik). Diese betreffen vor allem •   Ort und Zeit der Warenübergabe, •   Modalitäten der Warenzustellung, •   Serviceleistungen des Verkäufers nach dem Kauf, •   Übernahme der Kosten für Verpackung und Transport, •   Umtausch- und Gewährleistungsrechte des Käufers, •   Vertriebsbindung beim Wiederverkauf, •   Pflichten des Wiederverkäufers (Ersatzteillagerung, Kundendienst etc.) sowie •   formalrechtliche Bestimmungen für den Streitfall. Da die Minderung des Kaufrisikos, Übernahme des Transports, Lieferfrist und andere Gegenstände der Lieferungsbedingungen direkte oder indirekte Leistungen des Verkäufers bzw. Käufers betreffen und damit (op- portunitäts-)kosten- bzw. preiswirksam sind, spielen sie über die rechtliche Absicherung hinaus vor allem im Investitionsgüterbereich akquisitorisch eine Rolle. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil liegt dabei in der Möglichkeit der individuellen Ausgestaltung und der Vertraulichkeit dieser Bestimmungen, soweit sie in Verhandlungen festgelegt und nicht in standardisierter Form angewendet werden. Die Grenzen des Diskriminierungsverbots (§§15 bzw. 18 GWB) sind dabei zu beachten.   

im Handelsverkehr übliche (standardisierte) Vereinbarungen, z. B. über Liefertermin oder Erfüllungsort (Incoterms), zur Erleichterung und rascheren Abwicklung typischer Geschäfte.

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Logistikkondi­tionen

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