Elemente eines Vertrages, mit deren Hilfe auf eine ausführliche Beschreibung bestimmter Sachverhalte verzichtet werden kann. Sie beziehen sich auf zahlreiche Tatbestände, so auf die Beschaffenheit der Ware, Verpackung und Aufmachung, Lieferungs- und Erfüllungszeit, den Erfüllungsort, Preis und andere Aspekte. Durch Handelsklauseln werden Verträge oder Vertragsteile, z.B. die Liefer- und Zahlungsbedingungen, standardisiert und damit für die Klärung von Streitigkeiten vereinfacht. Die vor allem international, aber auch im Inland gebräuchlichen Handelsklauseln beruhen auf konkurrierenden Systemen, so den Trade Terms, den Incoterms und den Re- vised Foreign Trade Definitions von 1941. Die Trade Terms finden im Gegensatz zu den Incoterms keine einheitliche Auslegung. Ausserdem divergiert diese in den einzelnen Wirtschaftsblöcken.
Im Handelsrecht sind nationale und internationale Handelsklauseln gebräuchlich. Es entspricht der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns, ihre Anwendungsbereiche und Auslegungen zu kennen. Ein Kaufmann kann sich nicht darauf berufen, er habe nicht gewusst, dass die Selbstbelieferungsklausel den Verkäufer bei fehlender Lieferung von seiner Leistungspflicht befreit oder die Kassaklausel eine Vorleistungspflicht des Käufers ohne vorherige Prüfung der Kaufsache begründet. Neben den nationalen Handelsklauseln sind die International Commercial Terms (Incoterms) für den grenzüberschreitenden Warenverkehr von Bedeutung. Ihre einheitliche Auslegung ergibt sich aus den Regeln der Internationalen Handelskammer.
in Kaufverträgen zwischen Kaufleuten übliche Formelbegriffe für die Regelung bestimmter Vertragsbestandteile, insb. Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Lieferung und Zahlung und Logistikkonditionen. Sie sind v.a. im Außenhandel weit verbreitet (Dokumente, internationale).
(INCOTERMS), dass sie aus der Verkehrssitte unter Kaufleuten entstanden sind. Sie haben Ihre Bedeutung hinsichtlich konkludenter Handlung (Bestätigungsschreiben, Schweigen etc.); überdies gibt es branchenmäßige Unterschiede.
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