Local-Content-Vorschriften werden von Ländern aufgestellt und legen fest, wie hoch der Anteil der Wertschöpfung im Inland (mindestens) sein muss, damit dort Transaktionen bzw. Auslandsengagements möglich sind. Sie umfassen damit eine Verpflichtung von Unternehmen zur Verwendung heimischer Vorleistungen im Fall von Direktinvestitionen.
In Freihandelszonen gewähren die Mitgliedsländer im Intrahandel nur dann Zollfreiheit, wenn das Gut in einem Mitgliedsland hergestellt wurde. Hierbei kann es allerdings dann zu Problemen kommen, wenn nicht alle Inhaltsstoffe einer Ware bzw. alle für ihre Produktion benötigten Arbeitsschritte einem Land zuzurechnen sind. In diesem Fall wird Zollfreiheit i.d.R. nur dann gewährt, wenn ein bestimmter festgelegter Mindestprozentsatz des Warenwertes aus dem Mitgliedsland stammt (Lo-cal-Content-Regelung).
Auf Grund von Local-Content-Vorschriften ist die Endfertigung in den entsprechenden Regionen in Kooperation mit Zulieferanten aus dieser Region erforderlich. So werden im Automobilbereich z.T. modulare CKD (Completely Knocked Down) - bzw. SKD (Semi Knocked Down) -Bausätze in die Zielmärkte verschifft und vor Ort montiert, um so die jeweiligen Local-Content-Vorschriften zu erfüllen.
Da die Local-Content-Auflagen einen Verstoß gegen den Grundsatz der Inländerbehandlung des GATT (Allgemeines Zoll-und Handelsabkommen) darstellen (Artikel III), wurde im Rahmen der 8. Verhandlungsrunde des GATT (Uruguay-Runde) erstmalig ein Abkommen über handelsbezogene Investitionsmaßnahmen (TRIMS) abgeschlossen (vgl. Yüksel, 2001, S. 93t). Die Local-Content-Politik beemflusst neben den Standortentscheidungen (Standortpolitik) auch die Bestimmungen der Fertigungstiefe (Produktnolitik), die konzerninternen Lieferbeziehungen (Transferpreise) und Art, Zahl und Ort der Beschaffungsquellen (Beschaffungsmanagement).
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