Organgesellschaft ist ein steuerrechtlicher Begriff. Es ist eine Kapitalgesellschaft, die finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in eine andere Unternehmung, dem Organträger, eingegliedert ist. Die Organgesellschaft haftet für die Steuern des Organträgers.
ist eine juristische Person, die rechtlich selbständig, wirtschaftlich aber unselbständig ist. Sie ist in ein übergeordnetes Unternehmen (Organträger) finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch eingegliedert. Dieses Verhältnis heißt Organschaft die Begriffsbildung entstammt dem Steuerrecht.
Juristisch, jedoch nicht wirtschaftlich unabhängiges Unternehmen, das wirtschaftlich, finanziell und i. d.R. auch organisatorisch so eng in ein herrschendes Unternehmen, die Mutter- oder Obergesellschaft, bzw. in einen Konzern eingegliedert ist, dass sie nur noch als eine Art Organ der Letzteren angesehen werden kann. Meist wird ein Organschaftsvertrag abgeschlossen. Im Bankwesen oft anzutreffen.
Juristisch selbständige, aber finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein anderes Unternehmen eingegliederte Gesellschaft. Konzern.
Organschaft
Eine Organgesellschaft ist wirtschaftlich, finanziell und organisatorisch von einer Obergesellschaft abhängig, juristisch jedoch selbstständig. Einzelheiten sind im Aktiengesetz im Recht der Unternehmensverträge geregelt.
Siehe auch: Organschaft
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