ein Begriff aus der Plankostenrechnung für den geplanten Verrechnungswert eines Kostengutes. Mit dem Ansatz eines Planverrechnungs-preises sollen außerbetrieblich bedingte Preisveränderungen für Produktionsfaktoren während der Abrechnungsperiode aus der innerbetrieblichen Kostenkontrolle eliminiert werden. Kostenabweichungen können dann eindeutig auf Beschäftigungs- oder Verbrauchsabweichungen zurückgeführt werden, was zu einer erhöhten Aussagefähigkeit der Abweichungsanalyse führt. Als Planverrechnungspreis für Sachgüter kommt entweder ein geplanter Einstandspreis oder ein geplanter Verbrauchspreis in Frage. Die Entscheidung darüber ist davon abhängig, ob einer übersichtlichen Bewertung der Bestände oder einer vereinfachten Handhabung der Kostenstellenrechnung und der Kalkulation Vorrang gegeben wird. Als Inhalt des Verrechnungspreises für Arbeitsleistungen kommen die geplanten Bruttopersonalkosten je Zeiteinheit einschließlich der damit verbundenen Sozialkosten in Betracht (Personalkosten). In der Plankostenrechnung sind die Planverrechnungspreise mittel- bis langfristiger Natur, sie sollen mindestens 1 Jahr beibehalten werden. Eine Anpassung erfolgt erst bei Eintritt größerer Preis- und Lohnschwankungen (mittelfristiger Planpreis). Planverrechnungspreise finden auch Anwendung für Vorkalkulation und Erfolgsplanung.
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