Progressive Abschreibungen sind Abschreibungen, die betragsmäßig von
Jahr zu Jahr steigen.
Hinweis:
Progressive Abschreibungen sind in der Praxis nahezu bedeutungslos,
da steuerrechtlich stets und handelsrechtlich meist unzulässig.
Kostenrechnerisch sind sie denkbar bei einer Anlage, deren Kapazität
anfänglich nicht voll ausgelastet ist, wenn die Nutzung allmählich gesteigert wird.
Beispiel:
Mögliche Anwendungsfelder für die progressiven Abschreibungen sind
Wirtschaftsgüter, die erst nach einer längeren Aufbauphase ertragreich
genutzt werden können (Forsten, Obstplantagen, Verkehrsbetriebe), und
daneben solche, bei denen im Zeitablauf eine zunehmende Wertminde-
rung zu verzeichnen ist. So gehen die Gutachter bei manchen Immobilien
von progressiven Abschreibungen aus, was allerdings in etlichen Fällen
nicht mit den Markterfahrungen übereinstimmt.
Abschreibung mit jährlich steigenden Quoten. Ermittlung der Quoten erfolgt umgekehrt im Vergleich zur degressiven Abschreibung. Sie entspricht nur in seltenen Fällen dem tatsächlichen Wertverzehr (z.B. bei erst allmählich beginnender Nutzung von Anlagen), und wird deshalb kaum angewandt.
Abschreibungsmethoden
ist eine in der Praxis verhältnismäßig selten angewandte Methode der Abschreibungen. Sie ist dadurch gekennzeichnet, daß die • Abschreibungssumme auf die Perioden des Abschreibungszeitraums durch steigende Abschreibungsquoten verteilt wird. Ähnlich wie bei der degressiven Abschreibung kann man arithmetischprogressiv bzw. geometrischprogressiv abschreiben. Im ersten Fall bilden die Abschreibungsquoten der Perioden des Abschreibungszeitraums eine arithmetische Folge, so daß die Differenz zweier aufeinanderfolgender Abschreibungsquoten bzw. Periodenabschreibungen konstant ist. Bei der genannten degressiven Abschreibung hingegen ist das Verhältnis zweier aufeinanderfolgender Abschreibungsquoten konstant, so daß die Abschreibungen und die Abschreibungsquoten der Perioden des Abschreibungszeitraums eine geometrische Folge bilden. P. Abschreibung, progressive werden angewandt, wenn bestimmte Anlagen erst allmählich in die volle Ausnutzung ihrer Kapazität » hineinwachsen «; dementsprechend werden die anfänglichen Perioden geringerer Kapazitätsausnutzung mit verhältnismäßig niedrigeren Abschreibungen belastet, spätere Perioden höherer Kapazitätsauslastung dagegen auch mit höheren Abschreibungen bzw. Abschreibungsquoten.
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