Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Prüfungszeitraum

Der Prüfungszeitraum ist die Zeitspanne, in der eine Prüfung durchgeführt wird. Bei vertraglichen und freien Prüfungen können die Anfangs und Endpunkte sowie u. U. die Länge des Prüfungszeitraums vertraglich vereinbart werden. Bei der aktienrechtlichen Jahresabschlußprüfung ist zumindest der spätest zulässige Endzeitpunkt weitgehend gesetzlich festgelegt. Da die Hauptversammlung spätestens am Ende des achten Monats des Geschäftsjahres stattzufinden hat (§ 175 Abs. 1 S. 2 AktG 1965), die Einberu-fungsfrist für die Hauptversammlung bis zu einem Monat und 10 Tagen betragen kann (§ 123 Abs. 2 und 3 AktG 1965) und die maximale Prüfungsdauer des Aufsichtsrates zwei Monate umfaßt ($ 171 Abs. 3 AktG 1965), muß die Prüfung ca. 4% Monate nach dem Bilanzstichtag abgeschlossen sein. Unter Berücksichtigung der Aufstellungsfrist des Jahresabschlusses von drei Monaten für den Vorstand (§ 148 AktG 1965) beträgt der Prüfungszeitraum im ungünstigsten Fall ca. 7 Wochen. Da bei den meisten prü-fungspflichtigen Gesellschaften das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, ergibt sich für die Prüfungs Unternehmen häufig ein Termindruck in der ersten Jahreshälfte. Zur Überwindung des zeitlichen Engpasses sind neben einer sorgfältigen Zeitplanung für den gesamten Auftragsbestand und die einzelnen Aufträge im Rahmen der » Prüfungsplanung Anpassungsmaßnahmen unter Beachtung sowie zur Abänderung der zeitlichen Restriktionen erforderlich. Anpassungen bei gegebenen zeitlichen Beschränkungen beziehen sich auf die Intensivierung der Prüfungstätigkeit durch Überstunden und auf die Schaffung zusätzlicher Prüfungskapazität durch vermehrten Prüfereinsatz. Eine Entlastung kann auch durch die Aufstellung mehrjähriger Prüfpläne mit wechselnden Prüfungsschwerpunkten erreicht werden, sofern dadurch eine Verminderung der durchschnittlichen Prüfungsintensität erlangt wird. DieDurchführung von zwischenprüfungen vor dem Bilanzstichtag und die beschleunigte Herstellung derPrüfungsbereitschaft durch zeitlicheKoordination zwischen zu prüfenderUnternehmung und Prüfer stellenMaßnahmen zur Veränderung derzeitlichen Restriktionen dar. Der Prüfungszeitraum ist als Bestandteil der Auftragsdurchführung regelmäßig im Prüfungsbericht anzugeben.


Vorhergehender Fachbegriff: Prüfungswesen, betriebswirtschaftliches | Nächster Fachbegriff: Prüfverteilungen



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

Misserfolge zu Erfolgen umdichten: “Spectrum“-Raketencrash als Sinnbild für Deutschland

In ihrem Versuch, mit den USA zu korrigieren, scheitern die Europäer nicht nur politisch, sondern auch auf technischem Gebiet. Das Münchner Startup Isar Aerospace brachte seine „Spectrum“-Rakete am Sonntag zwar vom norwegischen Raumhafen Andøy aus in die Luft, allerdings nur für eine knappe halbe Minute. Danach stürzte sie ins Meer. In typisch neudeutscher Manier erklärte Daniel […]

Verurteilung und Entrechtung von Marine Le Pen: Justiz als weltanschauliche Waffe

Marine Le Pen: Opfer einer perversen Gesinnungsjustiz, die mit zweierlei Maß misst (Foto:Imago) In Frankreich wurde heute erneut ein Meilenstein gesetzt, der verdeutlicht, wie sehr die ideologische Durchdringung einer durch und durch politischen Justiz bereits fortgeschritten ist: Die heutige Verurteilung von Marine Le Pen wegen der Veruntreuung von EU-Geldern  stellt eine Zäsur dar – nicht […]

Das Erbe von Robert Habeck: Auch unter Merz wird der Ökosozialismus florieren!

Um die deutsche Wirtschaft steht es schlecht. Das hatte auch Robert Habeck schwarz auf weiß, als er vor seinem Abschied aus dem Amt den Bericht zur ökonomischen Lage der Nation publizierte und vortrug. In der Manier seines ehemaligen Chefs, dem nur noch die Geschäfte verwaltenden Olaf Scholz, ist er sich keiner Schuld bewusst für das […]
   
 
 

   Weitere Begriffe : Mehrkanalvertrieb | Kinderfreibetrag | Politikversagen

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon