Das Quotenkartell ist ein Unternehmungszusammenschluß. Es ist ein Kartell höherer Ordnung, bei dem eine Kontingentierung aufgrund der Auftragsverteilung oder der Angebotsverteilung erfolgt. Es ist grundsätzlich gemäß § 1 GWB verboten.
ist eine Form des Kontingentierungskartells. Bei ihm teilen sich die beteiligten Unternehmen die Produktions- bzw. Absatzmengen im Verhältnis zur jeweiligen Kapazität der einzelnen Unternehmen zu, um somit die Preise über das mengenmäßige Angebot zu bestimmen.
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Sammelbegriff für alle Kartelle, in denen die Produktion oder der Absatz anteilmäßig unter den Kartellpartnern aufgeteilt wird. >Kartell,
>Monopol
Preiskartell
(= Kontingentierungskartell) Variante eines Kartells, bei dem die Gesamtabsatzmenge in prozentualen Anteilen (Quoten) auf die Mitgliedsunternehmen aufgeteilt wird. Die Quotenfestsetzung geschieht als Angebotsverteilung je nach Produktionskapazität und Absatzlage oder als Auftragszuweisung der zentral gesammelten und verteilten Bestellungen. Da jedes Kartellmitglied eine möglichst große Quote anstrebt, entwickeln sich oft Quotenkämpfe, um die eigene Quote auf Kosten der Konkurrenten auszuweiten (z.B. durch Kauf und Stillegung eines dem Kartell zugehörigen Unternehmens). Quotenkartelle sind ebenso wie - Preiskartelle gemäss Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 1 GWB) verboten.
Vorhergehender Fachbegriff: Quotenhandel | Nächster Fachbegriff: Quotenkonsolidierung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|