unabhängige Institution zur Ordnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung des öffentlichen Finanzgebarens. Die Prüfer der Rechnungshöfe besitzen die richterliche Unabhängigkeit. Träger der Rechnungsprüfung sind der Bundesrechnungshof, die Landesrechnungshöfe sowie für Städte und Gemeinden die kommunalen Rechnungsprüfungsämter.
verwaltungsexterne Bundes- oder Landesbehörde, welche die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmässigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung der öffentlichen Verwaltung überprüft (. Finanzkontrolle). Als Oberste Rechnungsprüfungsbehörde für Bundesorgane und Bundesverwaltungen (Prüferbehörden) gibt es auf Bundesebene den —Bundesrechnungshof. Auf Landesebene sind mit entsprechender Aufgabenstellung, aber regional begrenzter Kompetenz Landesrechnungshöfe eingerichtet. Die Tradition der staatlichen Rechnungsprüfung in Deutschland reicht bis zur Gründung einer General-Rechen-Kammer in Preussen 1714 zurück.
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