Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Rentenschuld

Unterart der Grundschuld. Die Bestellung erfolgt in der Weise, daß zu regelmäßig wiederkehrenden Zeitpunkten eine bestimmte Geldsumme (Geldrente) aus dem Grundstück zu zahlen ist (§ 1199 BGB). Charakteristisch ist die Belastung des Grundstücks mit einer vom Gläubiger absolut unkündbaren Rente.

Die Rentenschuld ist als in Abteilung 3 des Grund buchs einzutragendes Grund pfandrecht eine Unterart der »Grund schuld, deren Besonderheitdarin hegt, daß an den Berechtigtenzu bestimmten, regelmäßig wiederkehrenden Terminen eine bestimmteGeldsumme aus dem Grund stück zuzahlen ist, § 1199 Abs. 1 BGB. Beider Bestellung der Rentenschuld muß der Betragbestimmt werden, durch dessen Zahlung die Rentenschuld abgelöst werden kann; diese Ablösungssumme muß imGrund buch eingetragen werden(§ 1199 Abs. 2 BGB). Das Ablösungsrecht steht dem Eigentümer zu(1201 Abs. 1 BGB). Die Rentenschuld kann in eine gewöhnlicheGrund schuld umgewandelt werden und umgekehrt (§ 1203 BGB). Aufdie einzelnen Leistungen auf die Rentenschuld finden die Vorschriften über die Hypothekenzinsen, auf die Ablösungssumme finden die für das Grund schuldkapital geltenden Vorschriftenentsprechend Anwendung (§ 1200Abs. 1 BGB).

1. Grundschuld, bei der kein Kapital, sondern eine Rente als wiederkehrende Zahlung aus dem Grundstück zu leisten ist. Wird im Grundbuch eingetragen. Ist nicht an eine persönliche Forderung gebunden, also abstrakt. Kann abgelöst werden. 2. Durch Grundpfandrechte gedeckte Darlehen der Rentenbanken.

Form der Grundschuld, die in der Weise bestellt ist, dass zu regelmässig wiederkehrenden Terminen eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist (§ 1199 BGB).

Grundbuchlich besichertes Recht, bei dem kein Kapital, sondern eine Rente als wiederkehrende Zahlung aus dem Grundstück zu leisten ist, die auch abgelöst werden kann.

Vorhergehender Fachbegriff: Rentenreform 1992 | Nächster Fachbegriff: Rententabelle



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Selective Pricing | Budgetüberschuss | Betrieblicher Wertekreislauf

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon