ist der Realkredit i. w. Sachkredit (Realkredit i. e. Sachkredit ist nur der Immobiliarkredit) und bezeichnet jeden Kredit, der gegen Sicherheiten gewährt wird, im Unterschied zum ungedeckten Personalkredit, der nur im Vertrauen auf die Person des Schuldners gegeben wird.
Der Sachkredit kann sowohl durch Personalsicherheiten als auch durch Realsicherheiten gedeckt werden. Bei der Personalsicherheit übernimmt eine dritte Person die Haftung für den Kredit (z. B. Bürgschaft). Die Realsicherheiten gliedern sich in die Verpfändung und in die Sicherungsübereignung beweglicher Sachen (z. B. Waren) und Rechte (z. B. Forderungen und Wertpapiere), und in die Einräumung von Rechten an Grund stücken und Grund stücksgleichen Rechten (Hypothek, Grund schuld).
1. Art des Realkredits. Gegen werthaltige Sicherheiten vergebener, gedeckter Kredit. Ggs.: Personalkredit.
2. Aufnahme bzw. Zurverfügungstellung von Sachkapital anstelle von Geldkredit. Bspw. ist Leasing eine Form der Sachkreditfmanzierung. Dabei werden Finanzierung und Investition gewissermassen uno actu vollzogen.
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