Bestandteil des Lohnes. Man unterscheidet a) gesetzliche (Beiträge zur Renten- oder Krankenversicherung), b) tarifliche (Urlaubszahlungen) und c) betriebliche (Kantine, Betriebsarzt) Sozialleistungen.
Der Soziallohn ist ein Bedürfnislohn, der nicht die persönliche Leistung oder die bestehenden Anforderungen ( gerechter Lohn), sondern die gesellschaftliche Stellung des Arbeitnehmers berücksichtigt (z.B. Familienlohn).
Lohnformen
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