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Sozialleistungsquote

Quotient aus Sozialleistungen und Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen. Die Sozialleistungsquote zeigt an, in welchem prozentualen Verhältnis das Sozialbudget zum Bruttosozialprodukt steht. Angaben über die Sozialleistungsquote und deren Entwicklung (Sozialbudget) ergänzen Aussagen mit absoluten Zahlen über die Höhe der Sozialleistungen und deren Entwicklung. Nur wenn man die Höhe der Sozialausgaben zur volkswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Beziehung setzt (also zum Umfang bzw. zur Entwicklung des Sozialprodukts), wird die Last erkennbar, welche die gesamte Volkswirtschaft oder auch ein einzelner durch die Leistungen der Sozialabgaben zu tragen hat. Die Höhe der Sozialleistungsquote ist stark von der Abgrenzung der Sozialleistungen abhängig. In der Praxis sind verschiedene Konzepte einer sinnvollen Messung sozialer Aktivitäten unterscheidbar. In der Bundesrepublik Deutschland werden die öffentlichen Sozialausgaben und staatliche Einnahmeverzichte zur - sozialen Sicherung zusammengefasst und zum Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen in Beziehung gesetzt. Aber auch hier gibt es noch Abgrenzungsschwierigkeiten. Ausserdem sieht eine solche Definition der Sozialleistungsquote noch darüber hinweg, dass auch nichtstaatliche Institutionen, wie Kirchen und Wohlfahrtsverbände, erhebliche Ausgaben zur sozialen Sicherung erbringen, die nach der genannten Abgrenzung nicht in die Sozialleistungsquote eingehen. Damit sind die von der amtlichen Statistik ausgewiesenen Zahlen immer etwas zu niedrig angesetzt. Wegen der Abgrenzungsschwierigkeiten sind auch internationale Vergleiche von Sozialleistungsquoten nicht ohne weiteres möglich.    

Anteil der Sozialleistungen am Bruttonationalprodukt. Ihre Höhe ist abhängig von der Definition der - Sozialleistungen, der Alters- und Beschäftigtenstruktur, dem Verhältnis staatlicher und privater Daseinsvorsorge sowie von politisch ausgelösten Belastungen (Krieg, Vertreibung). In den meisten Industrienationen ist ein Ansteigen der Sozialleistungsquote zu beobachten. In der BRD erreichte 1989 die Quote 30%. Zwischen 1960 und 1989 lag sie im Durchschnitt bei 29,1% (Minimum: 22,7% im Jahr 1960; Maximum: 33,7% im Jahr 1975).

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