(öffentliche Bürgschaft) Bürgschaft ( Aval) von Bund, Ländern und Gemeinden an förderungswürdige Klein- und Mittelbetriebe, die nicht über ausreichende dingliche Sicherungsmöglichkeiten verfügen. Es soll damit deren Kapitalbedarfslücke beseitigt werden. Als förderungswürdig gelten insbesondere Wohnungsbau, Gewerbe, Landwirtschaft und Filmproduktion.
Neben direkten Bürgschaften der öffentlichen Hand gibt es auch Bürgschaften bestimmter Kreditinstitute (z. B. Kreditanstalt für Wiederaufbau, Deutsche Ausgleichsbank) und Kreditgarantiegemeinschaften, bei denen Bund, Länder oder Sondervermögen (z. B. ERP-Sondervermögen) Rückbürgschaften übernehmen.
Staatsbürgschaften sind i. d. R. modifizierte Ausfallbürgschaften, bei denen nur ein bestimmter Prozentsatz des Ausfalls gedeckt ist. An Kosten entstehen neben der einmaligen Bearbeitungsgebühr eine laufende Bürgschaftsprovision, die im Vergleich zu den Kosten des Avals der Banken geringer ist.
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